Sieben von 16 Bundesländern haben im vergangenen Jahr allgemeine Studiengebühren eingeführt. Aber ob diese Entwicklung ein vorübergehendes Strohfeuer bleibt oder zu einem bundesweiten Flächenbrand führt, ist immer noch offen. Denn nicht nur im Hessischen Landtag, sondern auch im Bundestag gibt es eine rechnerische Mehrheit für ein gebührenfreies Hochschulstudium. Und seit der Föderalismusreform verfügt der Bund über die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Hochschulzulassung. Studiengebühren sind also nicht alternativlos – weder politisch noch rechtlich.
(aus: »Blätter« 5/2008, Seite 14-17)
Themen: Wissenschaft