Und wieder geistert es durch den parteipolitischen Diskurs der Bundesrepublik, das vor fünf Jahren so kläglich gescheiterte NPD-Verbot.1 Während sich die Union diesmal eher zurückhält, ist es vor allem die SPD, die auf ein Verbotsverfahren drängt.
Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, wurden die "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" erlassen, die sehr bald nur noch unter dem Namen Radikalenerlass firmierten und vor allem gegen Mitglieder der neugegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gerichtet waren. "Blätter"-Mitherausgeber Gerhard Stuby, Professor em. für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, setzte sich damit in seinem ersten Aufsatz für die "Blätter" auseinander.