Ausgabe Juli 2009

Very Bad Banks

Nach dem im Herbst 2008 verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das ein Sondervermögen von 500 Mrd. Euro für Zuschüsse und Bürgschaften an die Kreditinstitute bereitstellte, hat die Bundesregierung nun als Ergänzung einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vorgelegt, der im Juli in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Zentrales Element dieses Entwurfs ist die Möglichkeit für Finanzinstitute, ihre sogenannten toxischen Papiere in eine Zweckgesellschaft (Bad Bank) zu verschieben und damit ihre eigenen Bilanzen zu bereinigen. Für die ausgelagerten Papiere sollen die Banken dann vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) garantierte Anlagen erhalten.

Betrachtet man Banken als Akteure in kapitalistischen Märkten, so ist grundsätzlich nicht einzusehen, warum sie nicht den gleichen Regeln wie alle anderen Unternehmen unterliegen und dementsprechend bei Misswirtschaft insolvent gehen, sondern stattdessen auf Staatsunterstützung und -haftung zurückgreifen können.

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