Die aktuelle Weltwirtschaftskrise ging weder vom Arbeitsmarkt noch vom Sozialstaat aus. Trotzdem argumentieren viele deutsche Ökonomen weiterhin, als sei dies der Fall. Auch der Sachverständigenrat fordert nach wie vor strukturelle Reformen des Arbeitsmarktes zur Lösung gesamtwirtschaftlicher Schwierigkeiten und spricht sich in seinem jüngsten Gutachten erneut mehrheitlich für eine „moderate Tariflohnpolitik“ und eine Flexibilisierung der Arbeitsmarktinstitutionen aus.
Diese Kontinuität der wirtschaftspolitischen Expertise bedeutet, dass auch die sogenannte Lohnzurückhaltung weiterhin hoch auf der politischen Agenda steht. Dabei wird allerdings auch der Zusammenhang zwischen der „moderaten Lohnpolitik“ und dem wachsenden Defizit der gesetzlichen Sozialversicherung geflissentlich übersehen.
Genau diese negativen Auswirkungen einer „moderaten Lohnpolitik“ auf die Sozialversicherung sollen in diesem Beitrag aufgezeigt werden, nachdem wir zuvor das Ausmaß der bisher erfolgten Lohnzurückhaltung und deren makroökonomische Auswirkungen diskutieren.
Einkommensumverteilung von Arbeit zu Kapital
Die „moderate Lohnpolitik“ kann an zwei Dimensionen festgemacht werden: Zum einen bleibt der Lohn hinter der Produktivitäts- und Preisentwicklung zurück, zum anderen verteilt sich diese zurückbleibende Lohnsumme immer ungleicher auf die Lohneinkommensbezieher.
Das Zurückbleiben der Löhne zeigt sich in der Entwicklung der Lohnquote, das heißt des Anteils der Löhne am Volkseinkommen. Diese ging (bereinigt) von 78 Prozent im Jahr 1991 auf 73 Prozent im Jahr 2008 zurück (Abbildung A, zur Ansicht der Abbildung öffnen Sie bitte die PDF des Artikels). Im Gegenzug nahm der Anteil der Unternehmensgewinne entsprechend stark zu.[1] Ein ähnlicher Rückgang der Lohnquote ist in vielen Industrieländern zu beobachten;[2] seit mehreren Jahrzehnten findet eine Einkommensumverteilung von Arbeit hin zu Kapital statt. Hinter dieser Entwicklung steht nicht zuletzt die Globalisierung, das heißt eine Intensivierung der internationalen Handelsbeziehungen, die in den letzten 20 Jahren zu einer erheblichen Zunahme des weltweiten Arbeitsangebots führte.[3] Dies schwächte die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerseite erheblich, zumal die Politik die Arbeitsmärkte flexibilisierte.
Im Ergebnis stagnierten die realen Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmer (also nach Abzug der Preissteigerung) zwischen 1993 und 2003; danach schrumpften sie sogar, und dies trotz wirtschaftlichen Wachstums und deutlich steigender Arbeitsproduktivität. Netto, nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen, sind die Löhne je Arbeitnehmer zwischen 1993 und 2007 um insgesamt neun Prozent gesunken. Die Ursachen dieser schwachen Entwicklung der Löhne liegen zum einen in der Zunahme der Teilzeitarbeit und der Senkung der tariflichen Arbeitszeit. Zum anderen ist seit 2003 eine ähnlich schwache Entwicklung der Stundenlöhne festzustellen.
In vielen Ländern nahm außerdem die Ungleichheit innerhalb der Lohneinkommen stark zu („Lohnspreizung“), in Deutschland vor allem seit Mitte der 90er Jahre.[4] Markant ist dabei, dass die Stundenlöhne weit nach unten ausfächerten.[5] Machte der Niedriglohnsektor 1995 noch 15 Prozent der Gesamtbeschäftigung aus, lag sein Anteil 2006, ähnlich wie in angelsächsischen Ländern, bei 22 Prozent. Ab 1995 sanken zudem die Niedriglöhne[6], während jene in den höheren Einkommensbereichen deutlich zunahmen.[7]
Die wissenschaftliche Politikberatung
Die wirtschaftspolitischen Ursachen dieser Entwicklung sind bekannt: In den 90er Jahren herrschte in kontinentaleuropäischen Ländern fast überall eine hohe Arbeitslosigkeit. Viele wirtschaftspolitische Berater beklagten, dass Länder wie Frankreich oder Deutschland die Arbeitsmarkterfolge der USA oder Großbritanniens nicht erreichten. Zwar hat die aktuelle Wirtschaftskrise gezeigt, dass deren Erfolge auf nicht nachhaltigen Wachstumsstrategien beruhten, doch sahen dies viele damals (noch) nicht. Denn die wissenschaftliche Diskussion war dominiert von neoliberalen Vorstellungen, die eine Senkung der Löhne forderten, um die Nachfrage nach Arbeitskräften anzuregen. Insbesondere sollte die Lohnstreuung nach unten ausgefächert werden, um Arbeitsplätze für Geringqualifizierte zu schaffen. In vielen empirischen Studien versuchte man nachzuweisen, dass die eigentlichen Ursachen der Arbeitslosigkeit in den bestehenden Institutionen des Arbeitsmarktes (Arbeitslosenunterstützung, Tarifsystem, Kündigungsschutz, aktive Arbeitsmarktpolitik usw.) lägen.[8] Diese einzelwirtschaftlich (mikroökonomisch) orientierte, auf neoklassischen Arbeitsmarktmodellen beruhende wirtschaftspolitische Beratung diente als wissenschaftliche Untermauerung für die Agenda 2010.[9]
Obwohl die Mängel dieser wirtschaftspolitischen Empfehlungen immer offensichtlicher werden und die internationale Wirtschaftswissenschaft inzwischen viel differenzierter argumentiert, zeichnet sich in Deutschland bislang kein Paradigmenwechsel ab.[10] Trotz zurückbleibender Löhne und steigender Lohnspreizung insbesondere im unteren Einkommensbereich ließen die Beschäftigungserfolge sehr lange auf sich warten – sofern sie überhaupt eintraten. Zudem verschlechterte sich die Qualität der Arbeitsplätze.[11] Heute liegt die Zahl der Erwerbstätigen zwar höher als Mitte der 90er Jahre; zugleich jedoch ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesunken, und das Arbeitsvolumen erlebte keinen Aufschwung (Abbildung B).
Unmittelbar zurückzuführen ist die Lohnzurückhaltung in Deutschland auf die schwache Tariflohnentwicklung und die Liberalisierung der Arbeitsmärkte, beispielsweise in Gestalt von niedrigeren Lohnersatzleistungen, abnehmender Tarifbindung und politischer Förderung von geringfügiger Beschäftigung und Zeitarbeit.
Zentraler Faktor für deren Durchsetzung ist die Schwächung der Gewerkschaften, die – vor dem Hintergrund niedrigen Wirtschaftswachstums und des strukturellen Wandels hin zum Dienstleistungssektor – sinkende Mitgliederzahlen zu beklagen hatten. Aber auch politische Faktoren wie die Privatisierung und Deregulierung der öffentlichen Monopole (Post, Bahn, Telekom und Energie) waren Bestandteil dieser Entwicklung. Zudem schwächten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs das Tarifsystem und die Gewerkschaften als Tarifpartner.[12] Hinzu kommt, dass die politischen und ökonomischen Eliten sich von umfassenden Tarifverträgen immer weiter verabschiedet haben. Vor allem weil die Arbeitgeber zunehmend aus den Branchentarifverträgen aussteigen, ist die Tarifbindung im Westen von 76 Prozent 1998 auf 63 Prozent 2008 zurückgegangen, im Osten von 63 Prozent auf 52 Prozent.[13]
Der Niedriglohnsektor
Zugeständnisse der Arbeitnehmerseite bei den Löhnen wurden auch dadurch erreicht, dass bestimmte Beschäftigungsformen – die sogenannte atypische Beschäftigung (befristete Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung unter 20 Wochenstunden, Zeitarbeit und Minijobs) – gefördert wurden. Atypisch Beschäftigte verdienen durchschnittlich pro Stunde rund ein Drittel weniger als Normalarbeitnehmer, sie machen den Löwenanteil im wachsenden Niedriglohnsektor aus. So stieg die Zahl der atypisch Beschäftigten zwischen 1998 und 2008 um 2,4 Millionen Personen, während die Normalarbeitsverhältnisse um 800000 zurückgingen. Die meisten atypisch Beschäftigten finden sich in den Dienstleistungsbranchen, vor allem im Gastgewerbe, im „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ sowie bei den „Häuslichen Diensten“. Besonders niedrig sind die Löhne bei Minijobs und Zeitarbeit, wo fast die Hälfte weniger verdient wird.[14]
Zugleich gehen Niedriglöhne längst nicht mehr mit geringen Qualifikationen einher, denn 2006 waren fast drei von vier Niedriglohnbeschäftigten formal qualifizierte Beschäftigte. Und die Lohnunterschiede zwischen atypisch Beschäftigten und Normalarbeitsverhältnissen bleiben auch dann noch bestehen, wenn die üblichen sozialen, demographischen und ökonomischen Merkmale (Art der Tätigkeit, Betriebsgröße, Branche, Alter, Geschlecht, Bildungsniveau, Berufserfahrung, Region) in den Untersuchungen berücksichtigt wird.[15] Sie sind somit kein Ausdruck einer „gerechten“ Entlohnung aufgrund von Produktivitätsunterschieden, sondern reflektieren vielmehr die wegen Deregulierung und niedriger Gesamtnachfrage geschwächte Verhandlungsposition der Arbeitnehmer.
Makroökonomische Folgen der schwachen Lohnentwicklung
Die schwache Lohnentwicklung – mit ihren beiden Dimensionen der zurückbleibenden Durchschnittslöhne und zunehmender Ungleichheit der Lohneinkommen – zeitigt auch negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, wie im Folgenden noch kurz ausgeführt wird.[16] Sie ist die Hauptursache sowohl der Konsumschwäche als auch der Exporterfolge. So hat die Lohnzurückhaltung der Bundesrepublik zwar preisliche Wettbewerbsvorteile gegenüber der europäischen Konkurrenz verschafft. Dies ist aber nicht unbedingt zu begrüßen, da ein Leistungsbilanzüberschuss einen Netto-Kapitalexport bedeutet: Das Ausland bezahlt nicht mit Waren, sondern finanziert die deutschen Exporte mit deutschen Krediten, was als Kapitalexport verbucht wird. 2007, im letzten „normalen“ Jahr vor der Krise, hat die Bundesrepublik fast 200 Mrd. Euro (etwa acht Prozent des Bruttoinlandsprodukts) an Waren und Dienstleistungen mehr exportiert als importiert und spiegelbildlich fast 240 Mrd. Euro Kapital ins Ausland per Saldo exportiert. Dieser Kapitalexport wurde also nicht für Investitionen in Deutschland verwendet, trug somit nicht zum Aufbau von Produktionskapazitäten bei und daher auch nicht zum zukünftigen Wachstum im Land. Die andere Seite der Medaille ist, dass bei einem durch Lohnzurückhaltung geschwächten Konsum (der seit 2002 real stagniert) zugleich die nötige Nachfrage fehlt, um Unternehmen davon zu überzeugen, in Deutschland zu investieren. Das Resultat ist eine im internationalen Vergleich seit 2001 unterdurchschnittliche Investitionsquote im Inland.
Das einseitig auf die Auslandsnachfrage gestützte Wachstum Deutschlands hat somit wesentlich zu den globalen Ungleichgewichten beigetragen, die „den makroökonomischen Nährboden“[17] für die Finanzkrise bildeten. Dieses Modell stellt eine schwere Hypothek für die Zukunft dar.
Auch die zweite Dimension der ungünstigen Lohnentwicklung schwächt die Gesamtnachfrage: Hohe Einkommen gewinnen bei steigender Ungleichheit an Gewicht. Dort ist indes die Sparquote überdurchschnittlich hoch. Dagegen schrumpfen die geringen Einkommen, die eine hohe Konsumquote haben. Somit wird die Nachfrage nach Konsumgütern insgesamt geschwächt. Damit sinkt aber auch der Anreiz zu investieren, so dass die hohen Ersparnisse zu einem „Anlagenotstand“ führen – für die Ersparnisse fehlen schlicht die Investitionsmöglichkeiten. Dies begünstigt wiederum das starke Anwachsen der Finanzmärkte, die die Ersparnisse ins Ausland leiten, ohne dass dies, wie die gegenwärtige Krise gezeigt hat, eine nachhaltige Lösung darstellt.
Die Schwächung der sozialen Sicherungssysteme
Die ungünstige Lohnentwicklung belastet jedoch nicht nur die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung. Betroffen sind auch die Finanzen der gesetzlichen Sozialversicherung. Deren wichtigste Einnahmequelle sind die Beiträge, die 2008 64 Prozent der Einnahmen ausmachten. 1991 war der Anteil mit 72 Prozent allerdings noch weit größer gewesen.
Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden auf die Bruttolöhne und -gehälter (BLG) der Arbeitnehmer erhoben. Wenn also die Löhne hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückbleiben, dann gilt dies auch für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wäre die Lohnquote seit 1991 unverändert geblieben, hätten die Arbeitnehmerentgelte (BLG zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung) nicht 1230 Mrd. Euro, sondern 1310 Mrd. Euro betragen. Im Ergebnis hätte der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung 2008 um etwa 2,5 Prozentpunkte niedriger gelegen, also statt bei 39 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Teils der Löhne und Gehälter nur bei etwa 36,5 Prozent. Das entspricht fast exakt den 36,7 Prozent von 1991. Rein rechnerisch hätte es also, wenn die Löhne mit der allgemeinen Einkommensentwicklung mitgehalten hätten, zu diesem Anstieg der „Lohnnebenkosten“ nicht kommen müssen.
Die Sozialversicherung verbucht auch Einnahmeausfälle über die zweite Dimension der ungünstigen Lohnentwicklung, indem sich die Lohnsumme immer ungleicher auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt. Denn eine größere Ungleichheit der Lohneinkommen mindert die Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung von zwei Seiten her: Sowohl wenn sich Löhne vom Mittelwert nach oben, als auch wenn sie sich nach unten bewegen. Die Bruttolöhne und -gehälter eines Arbeitnehmers unterliegen nämlich erstens nach oben nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht (derzeit 3750 Euro brutto monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie 5500 Euro (West) bzw. 4650 Euro (Ost) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Beitragsbemessungsgrenze wird zwar gemäß gesetzlicher Regelung laufend an die BLG angepasst, doch liegt, je stärker die Löhne um den Durchschnittswert streuen, ein immer größerer Teil der BLG oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und ist deshalb beitragsfrei. 1992 lagen bei der Rentenversicherung noch 6,1 Prozent der Löhne und Gehälter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. 2001 waren dies schon 7,1 Prozent. Legt man einen Gesamtbeitragssatz von 40 Prozent zugrunde, gingen der gesetzlichen Sozialversicherung 1992 so rund 16 Mrd. Euro an Beiträgen verloren. 2001 (also bevor die Beitragsbemessungsgrenze 2003 angehoben wurde) lag dieser Wert bei rund 23 Mrd. Euro. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht indes zudem die Möglichkeit, sich vollständig privat zu versichern, wenn die Bruttolöhne und -gehälter eines Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze übersteigen (derzeit 49950 Euro brutto jährlich). Auf diesem Weg können sich also gut verdienende Arbeitnehmer der Solidargemeinschaft entziehen. Sie zahlen dann überhaupt keine Beiträge mehr an die GKV.
Die Beitragsentwicklung wurde jedoch zweitens auch dadurch belastet, dass die Lohnverteilung nach unten ausfächerte. Niedrige Löhne, die nicht oder wenig zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden, wurden politisch absichtsvoll gefördert. Schon in den 90er Jahren nahm die geringfügige Beschäftigung (die Minijobs) unter der damaligen schwarz-gelben Regierung deutlich zu. Die rot-grüne Regierung beschloss 1999 einige Regelungen, die die geringfügige Beschäftigung eindämmen sollten.[18] Mit Hartz II (Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) schwenkte sie jedoch zurück; zum 1. April 2003 wurde die geringfügige Beschäftigung insgesamt wieder deutlich begünstigt. Zudem wurde die Gleitzone der Midijobs eingeführt, in welcher die Arbeitnehmer mit abgesenkten statt vollen Sozialbeitragssätzen Anwartschaften in der gesetzlichen Sozialversicherung erwerben konnten. Außerdem wurden im Zuge von Hartz IV Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die sozialversicherungspflichtige und an den ortsüblichen Tarifentgelten orientierte Arbeitsverhältnisse waren, zugunsten von „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (Ein-Euro-Jobs) abgebaut. Der so politisch erzeugte Einnahmeschwund der gesetzlichen Sozialversicherung wiederum wurde als Notwendigkeit zur Kürzung von Sozialleistungen dargestellt.
Zugleich wurden auch auf der Einnahmeseite Veränderungen vorgenommen: 2008 lag der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung mit 39 Prozent um rund 2,5 Prozentpunkte über dem Wert von 1991. Hinzu kommt seit 1. Juli 2005 der „mitgliederbezogene Sonderbeitrag“ in Höhe von 0,9 Prozent, den einseitig nur die Arbeitnehmer tragen. Im Jahre 2003 wurde zudem mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz die Bemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht nur gemäß der Regel, sondern zusätzlich angehoben. Außerdem wurde für die GKV die Pflichtbeitragsgrenze angehoben.
Um die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Sozialversicherungen aufzufangen, setzen europaweit Regierungen auf eine Strategie der Mischfinanzierung durch Beiträge und zunehmend auch Steuern. Im Zuge dieser zunehmenden Mischfinanzierung machen die Sozialbeiträge in Deutschland inzwischen einen geringeren Anteil an den Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung aus als noch 1991. Andere Einnahmen haben folglich an Gewicht gewonnen: So entfielen von den Gesamteinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 1991 nur 13 Prozent auf Zuschüsse der Gebietskörperschaften, im Wesentlichen vom Bund, 2008 aber schon 20 Prozent. (Zum 1. Januar 2007 wurde beispielsweise der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent – und zum 1. Januar 2009 sogar noch weiter auf 2,8 Prozent – reduziert, um „Lohnnebenkosten“ zu senken; dies wurde teilweise über einen Bundeszuschuss finanziert.)
Die Umfinanzierung weg von den Sozialbeiträgen hin zur Steuerfinanzierung entlastet die Arbeitnehmer jedoch nicht unbedingt. Zwar wurde so die Belastung der Arbeitnehmer durch Sozialversicherungsbeiträge gedämpft, allerdings auch diejenige der Arbeitgeber. Im Gegenzug wuchs die Belastung durch Mehrwert- und Lohnsteuer. So nahm der Anteil der Lohnsteuer an den Bruttolöhnen und ‑gehältern von 16,3 Prozent (1991) auf 18,2 Prozent (2008) zu. Während die progressive Lohnsteuer immerhin höhere Einkommen stärker belastet, wirkt die Mehrwertsteuer regressiv, belastet also die Bezieher niedriger Einkommen im Verhältnis stärker. Sie betrug 1991 noch 5,6 Prozent des Bruttonationaleinkommens und stieg bis 2008 auf 6,8 Prozent, nachdem der reguläre Beitragssatz in mehreren Schritten von 14 Prozent 1993 auf aktuell 19 Prozent angehoben wurde.
Um den Einnahmeschwund der gesetzlichen Sozialversicherung zu kompensieren, setzten Rot-Grün und die große Koalition auf die staatliche Förderung privater kapitalgedeckter Vorsorgesysteme. Der Tatsache, dass die Einkommen auf Kapital den Arbeitseinkommen enteilten, wurde also nicht verteilungspolitisch entgegengewirkt; stattdessen sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeregt werden, Teile ihres Lohnes auf dem Kapitalmarkt anzulegen. Auf diese Weise, so die offizielle Begründung, kämen auch sie in den Genuss steigender Gewinneinkommen.[19]
Diese staatliche Förderung privater Systeme bedeutete nun eine weitere Einnahmeschwächung der gesetzlichen Sozialversicherung. So haben Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge. Dabei können sie eine bestimmte Summe ihres Lohnes bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte anlegen (beispielsweise Pensionskassen und -fonds oder Direktversicherungen). Erst die späteren Renteneinkommen werden „nachgelagert“ als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert. Da sich in der Regel nur die Bezieher höherer Lohneinkommen eine Entgeltumwandlung leisten können und sich auch nur für diese eine solche Altersvorsorge überhaupt rechnet, kommt die Befreiung von der Lohnsteuer vor allem dieser Gruppe zugute.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung stehen dieser Befreiung von den Sozialbeiträgen später entsprechend niedrigere Rentenansprüche und im Falle der Arbeitslosigkeit ein geringeres Arbeitslosengeld gegenüber. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ist das jedoch nicht so. Wer sein Entgelt umwandelt, hat weiterhin vollen Anspruch auf die Leistungen dieser beiden Versicherungen, zahlt aber geringere Beiträge. Insgesamt belastet also die Entgeltumwandlung die Beitragseinkommen der gesetzlichen Sozialversicherung, ohne zu entsprechend geringeren Ausgaben zu führen.
Insgesamt erwiesen sich Maßnahmen wie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder die Mischfinanzierung über Beiträge und Steuern als nicht ausreichend angesichts der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, die durch geringes Wachstum, anhaltend schwache Lohnentwicklung und insgesamt steigende Arbeitslosigkeit geprägt war.
Zur Notwendigkeit eines nachfragepolitischen Paradigmenwechsels
Um die Probleme – gerade auch bei der gesetzlichen Sozialversicherung – nachhaltig anzugehen, ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer nachfrageorientierten, die Gesamtwirtschaft in den Blick nehmenden Politik notwendig. Denn eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik würde die Lohnquote stabilisieren und damit auch die Einnahmen der Sozialversicherung wieder an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ankoppeln. Viele Probleme der gesetzlichen Sozialversicherung wären nämlich bei stabiler Lohnquote gar nicht erst entstanden: Weder hätten die Beitragssätze angehoben, noch hätte ein paralleles kapitalgestütztes privates Sicherungssystem staatlich gefördert werden müssen.
Die jetzige Krise hat gezeigt, dass sich das Ausland nicht grenzenlos in Deutschland verschulden kann, um seine Importe aus der Bundesrepublik zu bezahlen. Die Exportorientierung der deutschen Volkswirtschaft hat sich damit als Sackgasse erwiesen. Um statt Exporten die Binnennachfrage zu stärken, ist eine bessere Lohnentwicklung nötig. Durch Lohnzurückhaltung hervorgerufene Probleme wurden aber bislang mit Maßnahmen beantwortet, die die Nachfrage weiter schwächten. Viele scheinbar durch „Sachzwänge“ begründete politische Maßnahmen der Vergangenheit, wie die Deregulierung der geringfügigen Beschäftigung oder die Hartz-Gesetze, haben die Arbeitnehmerseite bei Tarifverhandlungen und über diesen Weg die Lohnentwicklung und damit die Binnennachfrage geschwächt – und auf diese Weise die „Sachzwänge“ überhaupt erst erzeugt. Ein allgemeiner Mindestlohn könnte ein erster Schritt zu einem solchen notwendigen Paradigmenwechsel sein.
Angesichts der in der aktuellen Krise gewonnenen Erfahrungen sollte in der Sozialversicherung die Umlagefinanzierung als automatischer Stabilisator ausgebaut werden und nicht die prozyklische kapitalgedeckte Finanzierung.[20] Selbst die Europäische Kommission verzichtet deshalb inzwischen auf die Forderung nach einer ergänzenden kapitalgedeckten zweiten Säule der Altersvorsorge. Gerade wenn das Gewicht der Kapital- zu Lasten der Lohneinkommen zunimmt, liegt es nahe, diese Kapitaleinkommen verstärkt über Kapitalsteuern (wie Körperschaft-, Einkommen-, Vermögen- und Börsenumsatzsteuer) oder eine Finanztransaktionssteuer zur Finanzierung heranzuziehen. Dies wäre volkswirtschaftlich und sozialpolitisch wirkungsvoller, als einseitig weiterhin die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.
[1] Vgl. Thomas Weiß, Die Lohnquote nach dem Jahrtausendwechsel, in: „Sozialer Fortschritt“, 53 (2004).
[2] Vgl. Europäische Kommission, Employment in Europe 2007. Directorate-General for Employment, Social Affairs and Equal Opportunities, Brüssel 2007.
[3] Richard Freeman, Labor Market Imbalances: Shortages, Surpluses, or What? In: Jane Sneddon Little (Hg.), Global Imbalances and the Evolving World Economy. Conference Series 51 of the Federal Reserve Bank of Boston, Boston 2006, S. 159-182.
[4] OECD, Growing Unequal? Income Distribution and Poverty in OECD Countries, Paris 2008.
[5] Ronald Schettkat, Lohnspreizung: Mythen und Fakten, in: „Hans-Böckler-Stiftung edition“, 183 (2006).
[6] Als Niedriglohn gilt ein Lohn, der geringer ist als zwei Drittel des Medianwertes der Bruttostundenlöhne. Unter Median versteht man den Wert, welcher die der Merkmalsgröße nach geordnete Gesamtheit in zwei gleich große Hälften teilt.
[7] Auch diese zunehmende Lohnspreizung ist nicht allein auf strukturelle Verschiebungen zurückzuführen, wie z.B. zwischen West- und Ostdeutschland oder zwischen den Tätigkeitsgruppen; vgl. Karl Brenke, Zunehmende Lohnspreizung in Deutschland, in „DIW-Wochenbericht“, 6/2007, S. 73-79.
[8] Vgl. den Überblick bei Camille Logeay, Arbeitsmarktinstitutionen und Arbeitslosigkeit: Stand der wissenschaftlichen Diskussion, in „DIW-Wochenbericht“, 22 (2003), S. 354-360; Sachverständigenrat, Die Chance nutzen – Reformen mutig voranbringen. Jahresgutachten 2005/06, Wiesbaden 2005, S. 167-177.
[9] Dies hatte auf sozialdemokratische Parteien krisenhafte Auswirkungen, vgl. Oliver Nachtwey, In der Mitte gähnt der Abgrund, in „Blätter“, 8/2008, S. 58-68; ders., Marktsozialdemokratie. Die Transformation von SPD und Labour Party, Wiesbaden 2009.
[10] Gustav Horn, Simon Sturn und Till van Treeck, Die Debatte um die deutsche Exportorientierung, in: „Wirtschaftsdienst“, 1/2010.
[11] Camille Logeay und Rudolf Zwiener, Deutliche Realeinkommensverluste für Arbeitnehmer: Die neue Dimension eines Aufschwungs, in: „WSI-Mitteilungen“, 8/2008, S. 415-422.
[12] So entschied der EuGH beispielsweise im sogenannten Rüffert-Urteil, dass ein Bundesland bei der Vergabe öffentlicher Aufträge keine Tariflöhne vorschreiben kann; vgl. Felix Stumpf und Markus Büchting, Arbeitnehmerrechte im Sinkflug. Wie der Europäische Gerichtshof die Gewerkschaftsmacht aushebelt, in: „Blätter“, 6/2008, S. 83-90.
[13] Vgl. WSI-Tarifarchiv.
[14] Sofern nicht anders vermerkt, beruhen die Zahlen zu Niedriglohnsektor und atypischer Beschäftigung auf Gerhard Bosch, Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf, Niedriglohnbeschäftigte auf der Verliererseite, in: „WSI-Mitteilungen“, 8/2008, S. 423-430, sowie Statistisches Bundesamt, Niedrigeinkommen und Erwerbstätigkeit. Begleitmaterial zum Pressegespräch in Frankfurt a. M. am 19.8.2009.
[15] Vgl. Wolfram Brehmer und Hartmut Seifert, Sind atypische Beschäftigungsverhältnisse prekär? Eine empirische Analyse sozialer Risiken, in: „Zeitschrift für Arbeitsmarktsforschung“, 4/2008, S. 501-531.
[16] Aufschlussreich ist hier ein Vergleich mit Frankreich; vgl. Gustav Horn u.a., Frankreich – Ein Vorbild für Deutschland? Ein Vergleich wirtschaftspolitischer Strategien mit und ohne Mindestlohn, in: „IMK Report“, 31/2008.
[17] Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2009, Frankfurt a. M. 2009, S. 20; Gustav Horn u.a., Von der Finanzkrise zur Wirtschaftskrise – Globale Ungleichgewichte als Ursache der Krise, in: „IMK-Report“, 40 (2009).
[18] Vgl. Angelika Koch und Gerhard Bäcker, Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik – „Erfolgsstory“ oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes? „WSI-Diskussionspapier“, 117 (2003).
[19] Zu den gesamtwirtschaftlichen Folgen dieser Strategie vgl. Camille Logeay u.a., Gesamtwirtschaftliche Folgen des kapitalgedeckten Rentensystems – Zwischen Illusion und Wirklichkeit, in: „IMK-Report“, 43 (2009).
[20] In der umlagefinanzierten Sozialversicherung bleiben die Ausgaben vergleichsweise stabil oder steigen, während die Einnahmen in der Krise einbrechen. Gesamtwirtschaftlich hat dies eine „automatisch“ stabilisierende Wirkung. Bei kapitalgedeckten Systemen müssen grundsätzlich die Ausgaben dagegen sofort den schrumpfenden Kapitalwerten angepasst werden, was den Abschwung noch verstärkt.
(aus: »Blätter« 2/2010, Seite 85-94)
Themen: Arbeit, Gewerkschaften und Sozialpolitik