Nicht immer führt der Kampf um das Recht zum Erfolg, das hat die Friedensbewegung in den vergangenen 30 Jahren schmerzlich erlebt. Vor dem Bundesverfassungsgericht musste sie einige herbe Niederlagen einstecken. Das bekannte „Out-of-area“-Urteil von 1994[1] öffnete die Grenzen der Landesverteidigung und erschloss der Bundeswehr faktisch die Welt als Einsatzgebiet. Das ursprüngliche Konzept des Grundgesetzes von der Bundeswehr als ausschließlicher Verteidigungsarmee wurde damit aufgegeben.
(aus: »Blätter« 7/2010, Seite 81-89)
Themen: Außenpolitik, Asien, Krieg und Frieden und Recht