Es ist heutzutage ziemlich ungewöhnlich, dass ein politischer Journalist Professor wird. Für gewöhnlich haben die beiden Berufe heute wenig miteinander zu tun. Der Journalist und der Professor (wenn es sich nicht gerade um einen Professor der Kommunikationswissenschaft handelt) leben in sehr verschiedenen Welten: Presse ist Presse, Universität ist Universität. Das war in den Anfangszeiten der deutschen Demokratie anders. Damals, in den unruhigen und zornigen Jahren des 19. Jahrhunderts, im Vormärz und in den Jahren der bürgerlichen Revolution von 1848/49, war ein Professor, ein Rechtsprofessor zumal, nicht allein dies; er war zugleich Journalist, Redakteur, Publizist. Er war ein politischer Professor.
Damals, als fast jeden Tag eine neue Zeitung gegründet (und wieder verboten) wurde, waren Hochschullehrer zugleich Lehrer der Nation, sie waren politisch-publizistische Volkslehrer für ein schnell wachsendes bürgerliches Publikum. Und wenn sie als Hochschullehrer, weil politisch unbotmäßig (und dazu gehörte nicht viel), zwangspensioniert wurden, waren sie publizistisch noch aktiver als vorher.
Damals: Das war die Zeit, in der an die Stelle einer fest gefügten Ständeordnung die Idee einer freien, bürgerlichen Gesellschaft trat. Es war die Zeit, als die Deutschen die Straße als den Ort des Protestes entdeckten, als sich Erbitterung und Empörung über Majestäten, Fabrikherren und Behörden Luft machten in Protestmärschen, Demonstrationen und Manifestationen. Es war eine Zeit, in der in Hunderten von Volksversammlungen über Gott und die Welt, über Straßenbau, Industrieverschmutzung und über das allgemeine Wahlrecht gestritten wurde. Und diese Volksversammlungen waren eine Art politische Volksschule, dort lernten Handwerksgesellen zusammen mit den Studierten das ABC der demokratischen Rituale.
Die Pressefreiheit galt allen, die die Verhältnisse nicht so lassen wollten, wie sie waren, als Urgrundrecht und als Universalrezept zur Gestaltung der Zukunft. In dem Zauberwort „Pressefreiheit“ flossen damals alle politischen Sehnsüchte zusammen. Hauptorganisator des Hambacher Festes von 1832, der ersten deutschen Großdemonstration, war mein journalistischer Urahn Phillipp Jakob Siebenpfeiffer, geboren im Revolutionsjahr 1789. Er war Schüler des liberalen Staatsrechtslehrers Karl von Rotteck, ein kämpferischer Mann, der sich den Mund nicht verbieten ließ. „Die Zensur ist der Tod der Pressefreiheit und somit der Verfassung, welche mit dieser steht und fällt“, schrieb Siebenpfeiffer in seiner Zeitung. Und als die Regierung seine Druckerpresse versiegelte, verklagte er sie mit dem Argument: Das Versiegeln von Druckerpressen sei genauso verfassungswidrig wie das Versiegeln von Backöfen. Das ist ein wunderbarer Satz, weil darin die Erkenntnis steckt, dass Pressefreiheit das tägliche Brot ist für die Demokratie. Das ist die Hambacher-Schloss-Erkenntnis, das ist die Jahrhunderterkenntnis von 1832: Pressefreiheit ist das tägliche Brot für die Demokratie.
Der Kampf gegen die Zensur – das war der Kampf gegen die alte Ordnung. Die Zensur war überall. Die souveränen Fürsten Deutschlands hatten sich in den Geheimen Beschlüssen der Wiener Ministerkonferenz vom Juni 1834 wechselseitig verpflichtet, „Censurlücken nirgends [zu] dulden“. Nach Ansicht Karl von Rottecks sah jeder Liberale über seinem Haupt ein Schwert hängen. Das 19bändige Staats-Lexikon, das er zusammen mit Carl Welcker herausgab (1848, kurz vor der Revolution, erschien es in zweiter Auflage), unterlief die Zensur und war ein Megaseller. Rotteck und Welcker verschafften damit einer ganzen Phalanx bürgerlicher Kritiker halbfeudaler Zustände Publikations- und Verdienstmöglichkeiten und einem interessierten Publikum systematisch Rezeptionsmöglichkeiten. Das Werk war „die Bibel des deutschen Vormärz-Liberalismus“.[1]
Welcker war Staatsrechtsprofessor in Gießen, Heidelberg, Kiel, Bonn und Freiburg, in Kiel war er Herausgeber der „Kieler Blätter“, in Freiburg zusammen mit Karl von Rotteck Redakteur der immer wieder verbotenen Zeitung „Der Freisinnige“. Oft gab es solche Zeitungen nur ein paar Nummern lang. Die Rottecks und die Welckers wurden behindert, verboten, konfisziert, bisweilen auch inhaftiert. Das war die Saat für die Demokratie, die erst viel, viel später aufging.
Die wichtigsten Rechtslehrer verließen damals zumindest zeitweise ihren Elfenbeinturm. Hegel hat diesen Turm beschrieben als den Raum für die „Teilnahme an der leidenschaftslosen Stille der nur denkenden Erkenntnis“.[2] Die Rechtslehrer nahmen Einfluss auf die Transformationsbedingungen von Theorie in Praxis, sie schrieben Gutachten, Denkschriften, Flugschriften, sie redigierten Zeitschriften und sprachen auf den „Konstitutionsfesten“ und den Volksversammlungen. Nie zuvor und wohl nie mehr wieder gab es so viele Professor-Abgeordnete. In den meisten deutschen Parlamenten saßen, gemeinsam mit den anderen Vertretern des Bildungsbürgertums, Professoren des öffentlichen Rechts, entweder als Vertreter der Universität oder als gewählte Abgeordnete. Der Einfluss der Universitäten reichte weit in das öffentliche Leben hinein.
1848/49: Die deutschen Gründerväter
1848/49: Es waren die politischen Gründerjahre. Die Wissenschaftler, die Rechtswissenschaftler zumal, waren zugleich Lehrer der Nation, prägten den Zeitgeist und der Zeitgeist prägte sie. Sie waren die deutschen Gründerväter. Die Entscheidung zwischen Monarchie und Republik, die Garantie der Menschen- und Bürgerrechte, die Fragen des Wahlrechts und der Kompetenzen der Parlamente, die Teilung der Gewalten, die Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren, die Kontrolle der Verwaltung – all das wurde von der Wissenschaft geistig vorbereitet und, dies vor allem, popularisiert.[3]
Natürlich waren nicht alle Professoren Demokraten, das waren die wenigsten; natürlich waren sie nicht alle Liberale; das waren aber viele. Es gab die restaurativen, die konservativen und die radikalen Professoren. Es gab den restaurativen Staatsrechtler Karl Ludwig Haller, der mit seinem Buch über die „Restauration der Staatswissenschaften“ der Restaurationszeit den Namen gegeben hatte. Es gab Karl Marx, der nach Ausbruch der Märzrevolution nach Köln zurückkehrte und dort die „Neue Rheinische Zeitung“ als Organ des Sozialismus und der demokratischen Republik redigierte. Und es gab als Gegenstück das Flaggschiff des Konservatismus, die „Neue Preußische Zeitung“, die wegen des Kreuzes auf dem Zeitungskopf bald als „Kreuzzeitung“ bezeichnet wurde. Dort schrieb der Staatsrechtler Friedrich Julius Stahl. Sie alle publizierten in immer neuen Zeitungen und Flugschriften. Die Menschen setzten unendliches Vertrauen in die Kraft des geschriebenen und gesprochenen Worts: „Die Zeit glaubte an das Wort, wie keine vorher und nachher. Das schöne, echte, große und wahre Wort war für sie Erlösung und Lösung.“[4] Und die Professoren waren Spezialisten des gelehrten, klugen und sehr oft auch verständlichen Wortes.
Die Tagespublizistik erlebte einen Boom sondergleichen. Die Zahl der deutschsprachigen Tageszeitungen verdoppelte sich fast: von 940 im Jahr 1847 auf 1700 zwei Jahre später. Die Professoren waren Protagonisten dieser Kommunikationsrevolution. 1789 waren noch etwa 80 Prozent der Bevölkerung Analphabeten gewesen. 1848 konnten in den Ländern des Deutschen Bundes und in den westeuropäischen Staaten etwa 80 Prozent der Menschen lesen. Die Zeitungen lagen in den Gasthäusern aus. Und eine der Haupttätigkeiten der unglaublich vielen politischen Vereine, die damals gegründet wurden, bestand darin, sich aus Zeitungen vorzulesen und sie gemeinsam zu bearbeiten. Die Tübinger „Museumsgesellschaft“ zum Beispiel hatte 1848/49 nicht weniger als 34 Periodika aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich abonniert.[5] Überall in Deutschland entstand so eine lebendige, alle Volksschichten umfassende politische Öffentlichkeit.
Professoren schrieben in den demokratischen Blättern: im „Beobachter“, dem „Volksblatt aus Württemberg“; in der „Bremer Zeitung für Politik, Handel und Literatur“, die ab Januar 1849 „Zeitung für Norddeutschland“ hieß und in Hannover erschien; sie schrieben in der Berliner „Ur-Wähler Zeitung“ und in der antimonarchischen und antipreußischen „Mannheimer Abendzeitung“, die für eine soziale Republik warb. Und Professoren schrieben in der liberalen Presse: In der Augsburger „Allgemeinen Zeitung“, die 1847 eine Auflage von 10 000 Exemplaren hatte und in ganz Europa gelesen wurde; sie schrieben in der „Kölnischen Zeitung“, herausgegeben vom 1840 habilitierten Nationalökonomen Karl Heinrich Brüggemann; der Mann war vier Jahre zuvor noch wegen Errichtung einer revolutionären Organisation zur „geschärften Todesstrafe“ verurteilt worden, die dann in lebenslange Haft umgewandelt und schließlich, unter dem Druck der politischen Öffentlichkeit, erlassen worden war. Sie schrieben in der „Berliner Nationalzeitung“, herausgegeben vom großen liberalen Pädagogen Friedrich Adolf Diesterweg; zur Redaktion gehörte der kämpferische Demokrat Carl Nauwerck, ein Arabist. Und schließlich die „Deutsche Zeitung“, gegründet im Juli 1847 in Heidelberg – sie war ein regelrechtes Professorenblatt, begründet vom Historiker Georg Gottfried Gervinus und dem Rechtsprofessor Carl Mittermaier. Zu ihren Mitarbeitern zählte praktisch die ganze Professoren-Elite der liberalen Fraktion „Casino“ der deutschen Nationalversammlung. Diese Zeitungen waren nicht die Vorläufer der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ und des „Archivs für Öffentliches Recht“, sondern die Vorläufer der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, der „Welt“ und der „Süddeutschen Zeitung“.
Das „Professorenparlament“
Es waren die liberalen Professor-Publizisten, die das Paulskirchenparlament prägten. Dessen Präsident war ab dem 18. Dezember 1848 Eduard Simson, Professor des Römischen Rechts. Nie wieder, so schrieb Wilhelm Mommsen 1949 in seinem Buch über „Größe und Versagen des deutschen Bürgertums“, sei „in einem deutschen Parlament mit solchem Ernst um politische Grundprobleme gerungen worden“. Es war ein Ringen der geistigen Elite Deutschlands. Sie verwandte monatelang Zeit auf die Erörterung von vermeintlich abstrakten Fragen – Grundrechte, Regeln für eine repräsentative Regierung, Ministerverantwortlichkeit in den einzelnen Staaten. Von den 585 Abgeordneten und 245 Stellvertretern waren 49 Hochschullehrer, 157 Richter und Staatsanwälte, 115 höhere Verwaltungsbeamte und Landräte, 66 Rechtsanwälte, aber nur fünf Handwerker und ein einziger Bauer, der Kolonist und Händler Minkus aus Schlesien. Das widerspiegelte nicht im Entferntesten die soziale Schichtung des Volkes; die Masse der kleinbäuerlichen und landarbeitenden Bevölkerung war in der Paulskirche so gut wie nicht vertreten. Bauern und Arbeiter fehlten schon deshalb, weil damals keine Diäten bezahlt wurden. Die Paulskirche repräsentierte überwiegend die politische Haltung des liberalen Bürgertums, nicht die politischen Bewegungen der Revolutionsperiode in ihrer Gesamtheit. Aber: Diese Zusammensetzung war in freier Wahl zustande gekommen; das Volk hatte diejenigen gewählt, die es für die Klügsten hielt. Über drei Viertel der Abgeordneten, die jemals in Frankfurt aufgetreten sind, hatten ein Studium absolviert, die Hälfte von ihnen an juristischen Fakultäten. Und sie hatten die Kraft, den politischen Stürmen zum Trotz eine Verfassung zu verabschieden, „die uns große Übel erspart hätte und noch gelten könnte, wenn sie je gegolten hätte. So modern war sie.“ (Gerd Roellecke) Sie enthielt einen umfangreichen Grundrechtekatalog, einklagbare Grundrechte, freilich ohne soziale Garantien, ohne ein Recht auf Arbeit; penible Regeln zur Unabhängigkeit der Rechtspflege, für Handel und Verkehr, zur Gleichberechtigung der Sprachen aller Länder; Garantien für die nationalen Minderheiten, deren „volkstümliche Entwicklung“ gewährleistet wurde.
Zum ersten Mal gab es ein konkretes Gespür dafür, dass eine Gesellschaft eine Verfassung braucht, die ihr Halt gibt. Die Nationalversammlung in der Paulskirche hat diesen Halt gesucht, gefunden – und vergeblich verteidigt. Wir, die Publizisten und Professoren heute, haben den Beruf und die Berufung, den Halt, also das Grundgesetz, das ja in der Paulskirchenverfassung wurzelt, zu verteidigen – und diesen Halt nicht noch einmal zu verlieren.
Preußische, österreichische, hessische, bayerische und württembergische Truppen beendeten bekanntlich damals, im Frühsommer 1849, die bürgerliche Revolution, Aufständische, die die Reichsverfassung verteidigen wollten, wurden zusammengeschossen. Die Revolution war vor den Thronen und Geldbeuteln stehen geblieben – kein Wunder, dass sich diese beiden Mächte verbündeten. Die nächste Zukunft gehörte dem bourgeoisen Militarismus.[6] Die ultrakonservativen Regierungen, die wieder ans Ruder kamen, setzten alles daran, mit den Mitteln der Repression, Zensur und Manipulation der Presse die Erinnerung an die Revolution, an die Leidenschaft der gelehrten Liberalen und Demokraten und ihre politische Botschaft aus dem öffentlichen Bewusstsein zu tilgen.
Und auch die Liberalen halfen dabei mit. Es gehört zum Wesen einer Gegenrevolution, dass viele frühere Revolutionäre ein konservatives Element bei sich selber entdecken – so wie es zuvor zum Wesen der Revolution gehört, dass auch die Reaktionäre eine fortschrittliche Seite in sich finden. Im Bismarck-Rausch begannen also die Liberalen von 1870 die Liberalen von 1848 zu kritisieren, Hermann Baumgartens „Selbstkritik“ des deutschen Liberalismus aus dem Jahr 1866 prägte das Denken für lange Zeit: Die Männer von 1848 hätten sich einer weltfremden Ideenpolitik verschrieben, hieß es, und dabei die realpolitischen Voraussetzungen der deutschen Einigungspolitik ganz aus den Augen verloren. „Es kam zu einer förmlichen Verdrängung der 1848/49 begründeten liberalen Traditionen zugunsten der Idealisierung des Bismarckschen Machtstaates.“[7]
Den Professoren wurde die angebliche Praxis- und Realitätsferne der Paulskirche in die Schuhe geschoben, das Wort „Professorenparlament“ wurde zum Schimpfwort. Das Scheitern der Nationalversammlung galt von nun an als eine Folge von abstrakter Professoralität und übertriebener Gelehrsamkeit. „Die alte Befangenheit der Deutschen war daher nach der Revolution noch größer als vorher. Jeder hielt sich wieder politisch und gesellschaftlich an seine Berufsgemeinschaft, der Richter zum Richter, der Professor zum Professor.“[8] Die Botschaft, die von Bismarck an aus den Ereignissen von 1848 gezogen wurde, war die: Professor, bleib in deinem Turm! Und das taten die deutschen Professoren auch – und sie kommen aus ihrem Turm üblicherweise nur dann heraus, wenn die Politik sie zu einer Sachverständigenanhörung einlädt oder in eine Kommission beruft.
Ich übergehe die Rolle der Professoren im „Dritten Reich“, wo sich nicht wenige Professoren verfassungsvergessen den Nazis an den Hals warfen und viele Professoren zur Verfolgung ihrer jüdischen Kollegen schwiegen. Das ist der furchtbare Stoff für eine eigene Vorlesungsreihe.
Der Professor und die Politik
Ich blicke in die Gegenwart. „Öffentliche Anhörung von Sachverständigen”: In der Praxis des heutigen Gesetzgebungsgangs wird daraus nicht selten eine öffentliche Durchschleusung Sachverständiger. Da werden also, weil es halt so der Brauch geworden ist, Sachverständige eingeladen, die sich auch sehr sorgfältig vorbereiten. Sie machen aber dann die Erfahrung, dass ihre Erfahrung die Politiker nicht besonders interessiert. Deren Interesse besteht nämlich in erster Linie darin, aus dem Sachverständigen ein Argument für die schon feststehende Meinung herauszuklopfen. Wenn das gelungen ist, hat der Mohr seine Schuldigkeit getan. Wenn das nicht gelingt, wird die Meinung abgetan. Wissenschaftliche Autorität wird von der Politik geholt, genutzt, beschimpft, wie es die Politik gerade braucht.
Es ist nicht unbedingt als Lob gemeint, wenn man heute von einem Wissenschaftler sagt, er sei ein politischer Professor. In diesem Wort schwingt Herablassung mit über einen, der angeblich seine „eigentliche“ Profession verlässt und sich mit Dingen beschäftigt, von denen er angeblich nichts versteht. Zumal denjenigen Professoren ergeht es so, die sich auf der linken Seite der Politik engagieren. Aber zuletzt passierte das einem Wissenschaftler, der sich auf der Rechten betätigte. (Die Einteilung geht übrigens auf die Paulskirche zurück: Die Liberalen sammelten sich dort in der Mitte, rechts von ihnen die Konservativen, links von ihnen die Demokraten.) Zuletzt hat also im Jahr 2005 der „Fall Kirchhof“ auch einer konservativen akademischen Welt die Missachtung der Wissenschaft durch die Politik schmerzhaft vor Augen geführt. Paul Kirchhof, Verfassungs- und Steuerrechtler in Heidelberg, Richter des Bundesverfassungsgerichts bis 1999, war der Finanzexperte der Union im Wahlkampf von 2005 – und ein Grund dafür, warum Angela Merkel damals trotz einer hervorragenden Ausgangsposition die Wahl fast verloren hätte. Der SPD gelang es ohne große Anstrengung, Animositäten gegen „den Professor aus Heidelberg“ zu wecken und damit den halben Wahlkampf zu bestreiten.
Das hätte nicht so gut funktioniert, wenn nicht dem deutschen Professor an sich das Image der Welt- und Realitätsferne anhinge (und wenn nicht der Professor dieses mit der Art seines öffentlichen Auftretens bisweilen bestärken würde). Welt- und Realitätsferne: Es ist ein Image, das offenbar jederzeit aktiviert werden kann. Selbst ein Mann wie Werner Maihofer hat das erfahren müssen. Maihofer gehörte zu jener Generation aus dem Krieg zurückgekehrter Studenten, „die sich mit heiligem Ernst bemühten, die Katastrophe nicht nur zu begreifen, sondern praktische Konsequenzen zu ziehen, und dies nicht nur pragmatisch, sondern prinzipienorientiert.“[9] Maihofer, dem die Juristische Fakultät der Universität Bielefeld am 13. November 2009, zu ihrem 40jährigen Jubiläum, posthum die Ehrendoktorwürde verliehen hat, war ein politischer Professor, lange bevor er ein Parteipolitiker wurde.
Parteipolitisch war Maihofer ein Spätberufener. Er erkannte wie elektrisiert, was ein Professor bewirken kann, wenn er aus dem Elfenbeinturm ausbricht – und dann als Parteipolitiker seine Strafrechtsreformpläne in Gesetze gießt: Es war, als ob sich für ihn die Türen von selbst öffneten. Aber sie öffneten sich nicht von selbst, sie öffneten sich seiner Gelehrsamkeit. 1972 wurde er im sozialliberalen Kabinett Brandts Minister für besondere Aufgaben; dann Bundesinnenminister im Kabinett von Helmut Schmidt. Sein Idealbild vom Staat ist im Grundgesetz-Entwurf von Herrenchiemsee beschrieben; er zitierte dessen Eingangssatz immer und immer wieder: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ So wollte er es als Minister halten.
Es waren aber schwierige Zeiten für solches Denken und Handeln: Die RAF hatte den Generalbundesanwalt Buback, den Bankier Ponto und den Arbeitgeberpräsidenten Schleyer ermordet. Maihofer trug einerseits die Strafrechtsverschärfungen mit, versuchte aber andererseits Initiativen zu entwickeln, um die Terroristen aus der Isolation und der Gewaltspirale herauszuführen. Bundeskanzler Schmidt hatte für Letzteres kein Verständnis, der linksliberale Flügel der FDP nicht für Ersteres. Maihofers Verhältnis zum gleichaltrigen Kanzler war gespannt – der konnte mit einem Minister nicht viel anfangen, der die „konkrete Utopie“ suchen und wissen wollte, was die Welt im Innersten zusammenhält.
Unfähig zu praktischem Handeln? Maihofer selbst hat berichtet, er sei es gewesen, „der den gewagten Entschluss fasste, der in Rom mit unbekanntem Flugziel gestarteten Landshut die GSG 9 in einem zweiten Flugzeug hinterher zu senden, so dass sie unmittelbar nach der Landung in Mogadischu ebenfalls dort eintraf und mit überraschendem Angriff die Geiseln befreien konnte.“ Und dann schrieb er wieder Aperçus über Rousseau und Tocqueville. So etwas war und ist vielen Leuten unheimlich. Die suchen sich dann einen Vorfall, an dem sie die fehlende politische Alltagstauglichkeit eines politischen Professors vermeintlich gut exemplifizieren können: Bei Maihofer war dies der „Fall Traube“ – man lastete Maihofer eine große Abhöraktion beim Atomwissenschaftler Traube an, mit der er faktisch nichts zu tun gehabt hatte.
Fehlende politische Alltagstauglichkeit: Dieses Image der Wissenschaft pflegt die deutsche Politik seit Bismarck besonders intensiv. Die Politik sei „keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden“, befand der Eiserne Kanzler – und die zeitgenössische Wiederholung dieses Diktums konnten wir jüngst von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hören, der auf die massive Kritik der „Wirtschaftsweisen“ des Sachverständigenrats an den geplanten Steuersenkungen erwiderte: „Ich habe hohen Respekt vor der Arbeit der Sachverständigen. Aber Ratschläge von Professoren können das Nachdenken der Politiker nicht ersetzen. Darum sind sie ja auch Berater und nicht Entscheider. Die Entscheider werden gewählt. Und die Union und die FDP wurden gewählt, weil wir Steuersenkungen versprochen haben.“
Weil sie aber so wenig Zeit haben, funktioniert das versprochene Nachdenken der Politiker nicht so richtig. Also installieren sie flächendeckend alle erdenklichen Professoren-Räte und Sachverständigen-Kommissionen. Wenn aber dort das Falsche herauskommt, wenn die „Weisen“ etwas sagen, was der herrschenden Politik nicht passt, bezeichnet man es als Professorengeschwätz. Wissenschaftliche Autorität wird also, wie gesagt, eingeschaltet – und sie wird wieder ausgeschaltet, wenn man sie nicht mehr braucht oder wenn das Ergebnis nicht so ist, wie man es erwartet hat.
Die Wiederannäherung von Wissenschaft und Publizistik
Das war die Geschichte vom schnellen Aufstieg und vom langen Fall der Professoralität in Politik und Publizistik. Es ist zugleich die Herleitung zu einem Plädoyer für die Wiederannäherung von Wissenschaft und Publizistik. Wissenschaft wie Publizistik brauchen einen Wandel, einen Wandel durch Annäherung. Die Publizistik braucht Sachverstand, die Wissenschaft braucht Verständlichkeit – und die Öffentlichkeit braucht Aufklärung. Deutschland braucht politische, nicht unbedingt parteipolitische, Gelehrte wie Maihofer in der Strafrechtspolitik, in der Europapolitik, in der Gesundheitspolitik, in der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Es fehlt in der deutschen Publizistik die popularisierte wissenschaftliche Erkenntnis, es fehlt die Diskussion über die Grundlagen des politischen Handelns.
Ich will das am Beispiel des Strafrechts exemplifizieren: Unter Mitwirkung des Bundesverfassungsgerichts hat sich zwar in Deutschland eine liberale Strafrechtsordnung entwickeln können, doch viele ihrer Vorschriften schwimmen wie Schnittlauch auf einer Suppe von Vorurteilen, sind in den Augen vieler Wähler und in den Reden vieler Politiker bloßer Schnick-Schnack und Zierrat. Die Wissenschaft vom Strafrecht kommt aus ihrem Elfenbeinturm nicht heraus, sie hat es nicht geschafft, ihre Erkenntnisse, deren Frucht die rechtsstaatliche Strafrechtsordnung ist, der Öffentlichkeit zu vermitteln und für sie zu werben. Der Versuch einiger Strafrechtswissenschaftler, in der Öffentlichkeit zu agieren, gilt in Fachkreisen schnell als degoutant. Aber gerade diese Leute machen sich verdient.
Vor einigen Jahren trieb das Entsetzen über einen Kindermord die Menschen auf die Straße. Sie quälte der Verdacht, auch das Recht könnte Schuld sein an Unrecht und Verbrechen. In der Heimat des ermordeten Mädchens zogen die Demonstranten schweigend zum Tatort. Ihr Lichterzug war und ist Mahnung für Politiker und Juristen. Denn zu lange haben die Fachleute elitär über die Leute hinweg geredet. Die Theorie und die Praxis des Strafens muss aber die Auseinandersetzung auch mit naiven Fragen und Vorwürfen der Öffentlichkeit suchen, aushalten und bestehen. Das heißt: Einerseits dürfen die Erwartungen der Öffentlichkeit nicht mit der Attitüde des abgebrühten Experten vom Tisch gewischt werden. Andererseits hilft es nichts, wenn die Politik den Wunderglauben an das Strafrecht noch verstärkt. Hier sind viele Fehler gemacht worden, hier werden viele Fehler gemacht – zumal von den Medien. Sie reden dem Volk nach dem Mund, den sie zuvor mit immer mehr und immer brutaleren Verbrechensdarstellungen selbst gefüttert haben.
Ein Strafrechtler ist erst dann ein wirklich guter Strafrechtler, wenn er die Probleme der Sicherungsverwahrung nicht nur in der Vorlesung und in der NStZ, sondern auch in der Tageszeitung erklären kann. Und ein ausgezeichneter Strafrechtler ist er dann, wenn ihm das sogar in der „Bild“-Zeitung gelingt. Für die Wissenschaftler aus anderen Disziplinen gilt das auch.
Wissenschaft und Presse, beide dienen der Aufklärung – darum sind Wissenschafts- und Pressefreiheit Grundrechte, und darum sind beide, und das ist kein Zufall, ganz nah beieinander, im Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt. Es ist dies auch eine kleine Erinnerung daran, dass Professoren einst Geburtshelfer der Pressefreiheit gewesen sind.
Wenn der Staat mit Blaulicht kommt
Damals, vor 160 Jahren, war es die Zensur, die die Pressefreiheit würgte. Heute drohen der Pressefreiheit ganz andere Gefahren. Ich meine nicht so sehr die Gefahren durch medienfeindliche Sicherheitsgesetze. Die gibt es: siehe Vorratsdatenspeicherung, siehe die Paragraphen zur Überwachung der Telekommunikation. Journalistentelefone werden überwacht, die Telefonnummern gespeichert, die Journalisten-Computer können durchsucht werden – gerade so, als gäbe es keinen Schutz der Vertraulichkeit, als gäbe es kein Redaktionsgeheimnis. Was hilft das in der Strafprozessordnung verankerte Zeugnisverweigerungsrecht, was hilft es dem Journalisten, wenn er die Auskunft darüber verweigern darf, wer ihm bestimmte Informationen gegeben hat, wenn der Staat durch Computerdurchsuchung oder Telefonüberwachung das ohne Weiteres herausbekommen kann?
Die Pressefreiheit muss, so ist es seit längerer Zeit zu beobachten, wieder beiseite springen, wenn der Staat mit Blaulicht, also mit Sicherheitsinteressen, daherkommt. „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse“ ist zwar, so steht es im „Spiegel“-Urteil von 1965 und im „Cicero“-Urteil von 2007, ein „Wesenselement des freien Staates“. Aber in der politischen und staatlichen Praxis ist die Pressefreiheit ein Sonntagsreden-Grundrecht. Der Gesetzgeber hat sich angewöhnt, Pressefreiheit geringzuschätzen. Ich frage mich freilich, ob es sich nicht auch der Journalismus angewöhnt hat, sich selber geringzuschätzen. Geht nicht womöglich von der Presse selbst mehr Gefahr für die Pressefreiheit aus als vom Gesetzgeber? Ich glaube: Ja!
Die wirklich große Gefahr für den Journalismus hierzulande geht vom Journalismus, von den Medien selbst aus – von einem Journalismus, der den Journalismus und seine Kernaufgaben verachtet; der Larifari an die Stelle von Haltung setzt; die Gefahr geht von Verlegern aus, die den Journalismus aus echten und vermeintlichen Sparzwängen kaputtmachen; sie geht von Medienunternehmern aus, die den Journalismus auf den Altar des Anzeigen- und des Werbemarktes legen. Vielleicht liegt es an meiner Studien- und Richter-Vergangenheit in Regensburg, dass mir an dieser Stelle ein Spruch des verstorbenen Regensburger Fürsten Johannes von Thurn und Taxis einfällt. Der hat einmal über das fürstliche Vermögen gesagt: Es sei so groß, dass man es nicht versaufen, verfressen oder verhuren könne – man könne es nur verdummen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass es mit dem geistigen und ökonomischen Vermögen, das in deutschen Zeitungsunternehmen steckt, auch so ist. Schon heute klagt jeder dritte Journalist, dass die Zeit fehle, „sich über ein Thema auf dem Laufenden zu halten“. Dadurch ist – und das ist mitnichten nur bei vielen kleinen lokalen Blättern so – eine zentrale Aufgabe gefährdet: das Aufspüren von Entwicklungen und Fehlentwicklungen, das Sammeln, Bewerten und Ausbreiten von Fakten und Meinungen.
Die Aufklärungsmacht der Presse
Der Strafprozess gegen den früheren Waffenmakler Karlheinz Schreiber, der im Mai d.J. in Augsburg mit der Verurteilung Schreibers endete, erinnerte an den CDU-Spendenskandal, der vor gut zehn Jahren mit den Ermittlungen gegen diesen Angeklagten seinen Anfang nahm. Die Monate des Skandals haben mich damals wieder gelehrt, woran ich schon nicht mehr so richtig zu glauben gewagt hatte: die Aufklärungs- und Aufdeckungsmacht der Presse, ihre überlegene Aufdeckungskompetenz. Ich sage das als politischer Journalist, der früher Staatsanwalt war, weil ich mir damals oft mehr als Staatsanwalt vorkam als in der Zeit, in der ich es, bis 1987, tatsächlich gewesen bin.
Die Staatsanwaltschaft hat bekanntlich alle möglichen Zwangsmittel zur Verfügung, bis hin zum Haftbefehl. Täuscht mein Eindruck, dass Publizität ein viel wirksameres Mittel sein kann? Die Macht und die Kraft der Medien können bei der Aufklärung politischer Skandale mit strafrechtlichem Einschlag in besonderer Weise deutlich werden – gerade dann, wenn man die Rolle der Medien vergleicht mit der noch immer bescheidenen Rolle, die dabei Staatsanwaltschaft und Justiz spielen. Man musste seinerzeit, vor zehn Jahren, ja fast lachen darüber, mit welcher Inbrunst der seinerzeitige CDU-Chef Wolfgang Schäuble und die damalige CDU-Generalsekretärin Angela Merkel
bei den Skandal-Pressekonferenzen immer wieder auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verwiesen haben – als sei dort der große Hort der Aufklärung. Vielleicht war der Verweis auf die Staatsanwaltschaft ja gerade deswegen so inbrünstig, weil man weiß, wie dort Anspruch und Wirklichkeit bei strafrechtlichen Ermittlungen im politischen Kontext auseinanderklaffen.
Welcher der großen politischen Skandale der Bundesrepublik ist strafrechtlich wirklich aufgearbeitet worden? Die Instrumente des Strafrechts kratzten meist nur an der Oberfläche. Ob bei der sogenannten „Spiegel“-Affäre im Jahr 1962, ob bei der Spielbankenaffäre von 1959, bei der der damalige CSU-Generalsekretär und nachmalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann einen Falscheid schwor, ob beim sogenannten Celler Loch – keiner der Akteure, Planer und mitwissenden Profiteure wurde je dafür zur Rechenschaft gezogen. Welche strafrechtlichen Konsequenzen wurden eigentlich aus dem „Fall Barschel“ gezogen? Es gab ein Verfahren gegen den Journalisten, der ins Genfer Hotelzimmer eingedrungen war, in dem der tote Ministerpräsident in der Badewanne lag; wegen Hausfriedensbruch wurde der Journalist bestraft. Und was ist mit denen passiert, die im schleswig-holsteinischen Gemeinwesen, im Haus der Verfassung, gehaust haben? Wenig, nichts. Nur bei den diversen Parteispendenaffären wurden prominente Politiker mit den Instrumenten des Strafrechts etwas gepiekt.
Ich sage das nicht, um von unguten Fällen von Vorverurteilung und Verdachtsberichterstattung abzulenken, die es auch gibt, sondern um den Wert und die Notwendigkeit von investigativem Journalismus zu betonen – einem Journalismus, für den etwa mein Freund Hans Leyendecker steht. Nicht der Skandal, nicht die Krise ist wirklich gefährlich. Gefährlich ist das Scheitern der Bewältigung von Skandal und Krise. Hier hat die Presse ihre Aufgabe: Moderator und Motor für Veränderungen zu sein. Das ist vielleicht noch wichtiger als das Aufdecken. Das ist Pressefreiheit.
Pressefreiheit ist nicht die Freiheit, Redaktionen durch Zeitarbeitsbüros zu ersetzen. Es besteht wie noch nie seit 1945 die Gefahr, dass der deutsche Journalismus verflacht und verdummt, weil der Renditedruck steigt; weil an die Stelle von sach- und fachkundigen Journalisten Produktionsassistenten für Multimedia gesetzt werden, wieselflinke Generalisten, die von allem wenig und von nichts richtig etwas verstehen. Aus dem Beruf, der heute Journalist heißt, wird dann ein multifunktionaler Verfüller von Zeitungs- und Webseiten. Solche Verfüllungstechnik ist allerdings nicht die demokratische Kulturleistung, zu deren Schutz es das Grundrecht der Pressefreiheit gibt.
Das digitale Parlament und die Pressefreiheit
Das sind die wahren Gefahren – nicht das Internet. Das Internet ist keine Gefahr, sondern eine Chance für den Journalismus. Es bietet viel kostengünstigere Distributionsmöglichkeiten für den Journalismus als bisher, der logistische Aufwand, Presse an den Mann und die Frau zu bringen, fällt weg. Natürlich wird es den klassischen Print-Journalismus weiter geben. Aber dieser gute klassische Journalismus ist kein anderer Journalismus als der gute digitale Journalismus. Es gibt guten und schlechten Journalismus, in allen Medien – so einfach ist das. Guter Journalismus hat große Zeiten vor sich: Noch nie hatten Journalisten ein größeres Publikum als nach der digitalen Revolution. Noch nie war Journalismus weltweit zugänglich. Es gibt daher ein besonderes Bedürfnis nach einem orientierenden, aufklärenden, einordnenden und verlässlichen Journalismus. Die Ausweitung des wissbaren Wissens, seine horizontale Erweiterung, wird auf Kosten ihrer Vertikalisierung, ihrer Vertiefung, erwirtschaftet. Die Datenmenge nimmt zu, aber die Datenverarbeitung bleibt bisher aus. Gegen Datentrash helfen nur Reflexion und Hintergrundbildung. Das ist die gemeinsame Aufgabe von Publizistik und Wissenschaft.[10]
Wir erleben wieder eine Kommunikationsrevolution wie 1848/49. Mich erinnern die Blogger von heute an die politisierten Bürger von 1848/49 – Blogs sind mehr Demokratie. Soll da wirklich der professionelle Journalismus die Nase hochziehen, so wie es vor 160 Jahren die etablierten fürstlichen Herrschaften und die monarchischen Potentaten getan haben? Aber: Die neue Kommunikationsrevolution braucht professionelle Begleitung, sie braucht einen publizistisch-gelehrten Kern. Es gibt ein neues, ganz anderes Professoren-Parlament: Es heißt Internet. Dieses digitale Parlament braucht, wie das damals in der Frankfurter Paulskirche, Führung und Sachverstand.
Die letzte Ausgabe der „Weltbühne“ vom 7. März 1933 endete mit dem Satz: „Denn der Geist setzt sich doch durch.“ Das ist, auch in weit weniger schwierigen Zeiten als damals, ein gutes Motto für die Publizistik. Der Geist setzt sich durch – das ist der noch nicht erfüllte Auftrag von 1848. Es gilt, eine gute, eine dauernde Verbindung zu schaffen zwischen Publizistik und Gelehrsamkeit. Der Geist setzt sich durch – das heißt guter, kluger, aufklärerischer Journalismus setzt sich durch. Ein kluger Journalismus ist der, der die Ressourcen der Wissenschaft nutzt. Und eine gute Wissenschaft ist die, die mit ihren Erkenntnissen in die breite Öffentlichkeit will und sich dort der Diskussion stellt. Eine solche Zusammenarbeit von Journalismus und Wissenschaft hilft dabei, die Zukunft zu gestalten. Das ist die demokratische Aufgabe der Presse. Zu diesem Zweck gibt es die Pressefreiheit.
In der Verfassung stehen die Leitsätze und die Wegweiser für unser Handeln: Menschenwürde, Gleichberechtigung, Unverletztlichkeit der Wohnung, Asylrecht, „Eigentum verpflichtet“, Rechtsweg-Garantie. Streiten wir uns darüber, was das bedeutet und was das von uns verlangt. Dieses Streiten sind wir den politischen Gründern von 1848/49, den Müttern und Vätern des Grundgesetzes und uns selbst, als Professoren und Publizisten, schuldig.
[1] Hermann Klenner (Hg.), Natürliches Recht und liberaler Rechtsstaat im Vormärz, im Anhang zu: Rechtsphilosophie bei Rotteck/Welcker. Texte aus dem Staats-Lexikon 1834-1847, Freiburg 1994, S. 387.
[2] G.W.F. Hegel, Wissenschaft der Logik (Vorrede zur zweiten Ausgabe, 1787), Leipzig 1979, S. 19.
[3] Michael Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 2, München 1992, S. 270.
[4] Veit Valentin, Geschichte der Deutschen Revolution von 1848-1849, hier zit. nach der Ausgabe 1970, Band 1, S. 339.
[5] Manfred Botzenhart, 1848/49: Europa im Umbruch, Stuttgart 1998, S. 187.
[6] Valentin, a.a.O., Band 2, S. 589.
[7] Wolfgang J. Mommsen, Die Paulskirche, in: ders., Deutsche Erinnerungsorte II, S. 63.
[8] Valentin, a.a.O., Band 2, S. 589.
[9] Klaus Lüderssen, So klug im Kabinett als schöpferisch am Schreibtisch, in: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 20.10.2008.
[10] Vgl. Heribert Prantl, Sind Zeitungen systemrelevant? Journalismus zwischen Morgen und Grauen, in: „Blätter“, 8/2009, S.99-107.
(aus: »Blätter« 6/2010, Seite 81-92)
Themen: Medien, Demokratie und Wissenschaft