Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über Hartz IV kam zur richtigen Zeit – mitten in einem erneut anschwellenden Bocksgesang über die angeblich zu hohen Hartz-IV-Leistungen. Erst kurz zuvor hatte Roland Koch – der seine Bezüge aus Steuergeldern eigentlich dafür erhält, das Wohl der seiner Regierung anvertrauten Menschen zu mehren, anstatt eine große Zahl von ihnen zu diffamieren – hart ausgeholt. Er hatte gefordert, dass jedem Hartz-IV-Empfänger als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung zugemutet werden könne, eine – sprich: jede – Beschäftigung anzunehmen. Niemand dürfe, so Koch, das Leben mit Hartz IV „als angenehme Variante“ ansehen.
(aus: »Blätter« 3/2010, Seite 9-13)
Themen: Sozialpolitik, Armut und Reichtum und Recht