In der März-Ausgabe der „Blätter“ zollte Martin Staiger dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Hartz-IV-Gesetz „allerhöchsten Respekt“. Aber hat das Urteil diesen Respekt auch verdient?
Um den sozialen Rechtsstaat hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem im Februar verkündeten Urteil zum Hartz-IV-Gesetz nicht verdient gemacht. Ganz im Gegenteil.
(aus: »Blätter« 5/2010, Seite 31-33)
Themen: Sozialpolitik