Selten ist ein Gerichtsverfahren von so hitzigen Debatten und Diffamierungen begleitet worden wie der Prozess gegen Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Das Verfahren endete am 31. Mai d. J. mit einem Freispruch nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. In einem persönlichen Schlusswort, das der ambivalenten Lage Rechnung trug, wandte sich der Vorsitzende an die Anwesenden: „Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht […].
(aus: »Blätter« 7/2011, Seite 51-59)
Themen: Frauen und Medien