Am 16. Juni 1990 hat sich im Reichstag, Berlin, das KURATORIUM FÜR EINEN DEMOKRATISCH VERFASSTEN BUND DEUTSCHER LÄNDER gegründet und folgenden Gründungsaufruf verabschiedet:
„Das KURATORIUM FÜR EINEN DEMOKRATISCH VERFASSTEN BUND DEUTSCHER LÄNDER hat sich gebildet, um eine breite öffentliche Verfassungsdiskussion zu fördern, deren Ergebnisse in eine Verfassunggebende Versammlung einmünden sollen. Auf der Basis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, unter Wahrung der in ihm enthaltenen Grundrechte und unter Berücksichtigung des Verfassungsentwurfs des Runden Tisches für die DDR, soll eine neue gesamtdeutsche Verfassung ausgearbeitet werden. Wir setzen uns dafür ein, daß die Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik verbindlich festgeschrieben und die neue gesamtdeutsche Verfassung von den Bürgerinnen und Bürgern durch Volksentscheid angenommen wird." (verabschiedet auf der Gründungssitzung des Kuratoriums am 16.6.1990) [...]
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