Es mag wie ein Ritual gewirkt haben, als Anfang Juni der Bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) beim 52. Sudetendeutschen Tag die Aufhebung der Benes-Dekrete forderte. Denn dieses Ansinnen gehört seit Jahrzehnten zum Grundkanon der Vertriebenenverbände; vermutlich seit ebenso langer Zeit auch zu dem führender Politiker der Unionsparteien. Doch dürfte der aktuellen Artikulation erheblich mehr Bedeutung beizumessen sein, als sie verdiente, wäre sie bloßes Duplikat aus der Vergangenheit. Denn der Appell Stoibers an die tschechische Regierung, sich "im Zuge des EU-Beitrittsprozesses von diesen Dekreten und Gesetzen verbindlich zu trennen" 1), weist auf den außenpolitischen Druck im europäischen Kontext hin, der sich für die Tschechische Republik mit dem Näherrücken der EU-Osterweiterung verschärfen dürfte. Die "Mauer der Benes-Dekrete" so Stoiber, müsse "beseitigt" werden, um etwas für die "Heilung des Vertreibungsunrechts" zu tun: "Die Dekrete sind längst nicht mehr ein Problem, das nur allein die Sudetendeutschen betrifft. Sie sind inzwischen ein Problem Europas, ja eine Wunde Europas.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.