Ausgabe Mai 2018

Die große Brexit-Illusion

In knapp einem Jahr ist es so weit: Am 29. März 2019 will Großbritannien aus der Europäischen Union austreten. Wenn alles nach Plan läuft, werden die beiden bisherigen Partner bis dahin zumindest ein Rahmenabkommen über die zukünftigen Beziehungen ausgehandelt haben. Bis Ende 2020 soll zudem eine knapp zweijährige Übergangsperiode gelten. In dieser Zeit wird Großbritannien noch wie ein EU-Mitglied behandelt werden und Beiträge zahlen. Es wird nach den Regeln des Binnenmarkts mit den übrigen EU-Ländern handeln können, dafür aber die EU-weite Personenfreizügigkeit akzeptieren müssen und der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs unterliegen – all das allerdings, ohne mitreden und mitentscheiden zu können.

Ob es tatsächlich zu einem solchen geordneten Brexit kommt, steht jedoch in den Sternen. Denn zunächst müssten die Verhandlungen zwischen London und der EU, die gerade nach einer dreimonatigen Pause wieder aufgenommen wurden, zu einem akzeptablen Ergebnis führen. Dieses muss spätestens im Oktober 2018 vorliegen, da ein mögliches Abkommen von sämtlichen Parlamenten der EU-Länder und einigen Regionalparlamenten gebilligt werden muss. Und es muss beide Häuser des britischen Parlaments passieren.

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