Erklärung der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 28. August 1990 (Wortlaut)
Kapitel 1: Übergangsregelung für die Verwaltung Kambodschas während der Vorwahlperiode
1. Um den Frieden in Kambodscha wiederherzustellen und zu bewahren, die Fortsetzung des Konflikts zu verhindern, die nationale Aussöhnung zu befördern und die Verwirklichung der nationalen Selbstbestimmung durch freie und gleiche Wahlen zu sichern, ist es notwendig, ein alleinberechtigtes und legitimes Organ zu begründen, das als Quelle der Autorität während der Übergangsperiode die Souveränität und die nationale Einheit verkörpert.
2. Im Licht ihrer Diskussionen während der ersten fünf Treffen und die Wünsche der interessierten Parteien in Rechnung stellend, sind die Fünf der Meinung, daß es nützlich wäre, baldmöglichst einen Obersten Nationalen Rat von Kambodscha (SNC - Supreme National Council) einzurichten.
3. Die Zusammensetzung des einschließlich der Auswahl und der Zahl seiner Mitglieder muß von den kambodschanischen Parteien durch Konsultationen beschlossen werden. Keine Partei soll eine dominierende Stellung in diesem Prozeß haben.
4. Der SNC soll aus repräsentativen Persönlichkeiten mit anerkannter Autorität im kambodschanischen Volk zusammengesetzt sein. Sie müssen sich gegenseitig akzeptieren.