I. Offene Sezession, Verselbständigung oder erster Schritt zur Auflösung Jugoslawiens?
„Die Republik Slowenien ist ein selbständiger Staat" - „Der Staat Kroatien ist geboren" - so lauteten die Schlagzeilen der slowenischen und kroatischen Presse am 26. Juni dieses Jahres. Am Vortag hatten die Parlamente der beiden Republiken in einer konzertierten Aktion feierliche Deklarationen über ihre Souveränität und Unabhängigkeit verabschiedet, die zwar in der Form sehr unterschiedlich waren, sich inhaltlich jedoch nahekamen. Folgende Punkte bilden den Kern dieser Dokumente:
1. Die jugoslawische Verfassung besitzt in den beiden Republiken keine Gültigkeit mehr.
2. Die Republiken übernehmen wieder alle Rechte und Pflichten, die sie einst an den Bundesstaat übertragen hatten.
3. Die Republikgrenzen werden zu Staatsgrenzen. Im Falle Sloweniens heißt das: Die Grenzen der ehemaligen SFRJ zu Österreich, Italien und Ungarn sind jetzt die slowenischen Staatsgrenzen zu diesen Ländern. Die Grenze zwischen Slowenien und Kroatien erhält den Rang einer zwischenstaatlichen Grenze. Für Kroatien gilt sinngemäß das gleiche: Die innerjugoslawischen Grenzen dieser Republik werden zu Staatsgrenzen erhoben, die international anerkannten Staatsgrenzen der SFRJ auf kroatischem Territorium werden zu kroatischen Grenzen.
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