Ausgabe Februar 1992

Beschlüsse der EG-Außenministertagung am 16.Dezember 1991 in Brüssel:

Erklärung zu den Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion (Wortlaut), Erklärung zu Jugoslawien (Wortlaut)

Erklärung zu den „Richtlinien für die Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion" (Wortlaut)

Auf Bitte des Europäischen Rates haben die Minister die Entwicklungen in Osteuropa und in der Sowjetunion im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Konzeptes für die Beziehungen zu neuen Staaten erörtert.

In diesem Zusammenhang haben sie folgende Richtlinien für die förmliche Anerkennung neuer Staaten in Osteuropa und in der Sowjetunion beschlossen:

„Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten bekräftigen, daß sie sich den Prinzipien der Helsinki-Schlußakte und der Charta von Paris, insbesondere dem Prinzip der Selbstbestimmung, verpflichtet fühlen.

Sie unterstreichen ihre Bereitschaft, in Übereinstimmung mit den Gepflogenheiten internationaler Praxis und den politischen Realitäten jedes Falles diejenigen neuen Staaten anzuerkennen, die sich als Folge der historischen Veränderungen in der Region auf einer demokratischen Grundlage konstituiert, die angemessenen internationalen Verpflichtungen übernommen und sich nach Treu und Glauben zu einer friedlichen Vorgehensweise und zu einem Verhandlungsprozeß verpflichtet haben.

Deshalb legen sie einen gemeinsamen Standpunkt zum Prozeß der Anerkennung dieser neuen Staaten fest, der folgendes erfordert:
- Achtung der Bestimmungen der VN-Charta und der Verpflichtungen aus der Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris, insbesondere im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte;
- Garantien für die Rechte ethnischer und nationaler Gruppen und Minderheiten im Einklang mit den im Rahmen der KSZE eingegangenen Verpflichtungen;
- AchtungderUnverletzlichkeitallerGrenzen,dienurauffriedlichemWegeundeinvernehmlich geändert werden dürfen;
- Übernahme aller einschlägigen Verpflichtungen in bezug auf Abrüstung und nukleare Nichtverbreitung sowie auf Sicherheit und regionale Stabilität;
- Verpflichtung zur Regelung aller Fragen im Zusammenhang mit Staatennachfolge und regionalen Streitigkeiten durch Vereinbarung und, wo angebracht, durch Rückgriff auf Schiedsverfahren.

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten werden Gebilde, die das Ergebnis von Aggression sind, nicht anerkennen. Sie werden die Auswirkungen einer Anerkennung auf Nachbarstaaten berücksichtigen.

Die Verpflichtung auf diese Prinzipien öffnet den Weg für die Anerkennung durch die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Sie könnte Gegenstand von Vereinbarungen werden." [...]

 

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