Nach einer sich immer stärker beschleunigenden Desintegration der Sowjetunion (vgl. das „Blätter"-Themenheft 10/1992: „Zerfall oder Umgründung - was kommt nach der Sowjetunion?") erklärten die Präsidenten Rußlands, Weißrußlands und der Ukraine am 8. Dezember 1991 in Minsk, daß „die UdSSR als Subjekt des Völkerrechts und als geopolitische Realität zu existieren aufhört". Der von den drei Präsidenten gegründeten Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) schlossen sich später mit Ausnahme der baltischen Länder und Georgiens alle früheren Republiken der UdSSR an. Michail Gorbatschow, dessen Bemühungen um den Abschluß eines neuen Unionsvertrages mit der GUS-Gründung gescheitert waren, trat am 25. Dezember als Präsident der Sowjetunion zurück (zu den Abläufen siehe die Chronik der Zeit im vorliegenden Heft).
Die nachstehenden Dokumente zur Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion beruhen auf inoffiziellen, von verschiedenen Presseagenturen vorgenommenen Übersetzungen, die mit den jeweiligen Dokumenten verglichen wurden. D. Red.
Grundsatzerklärung zur Gründung einer Gemeinschaft Unabhängiger Staaten vom 8. Dezember 1991 (Wortlaut)
Wir, die Führer der Republik Weißrußland, der Russischen Föderation und der Ukraine,
- stellen fest, daß die Gespräche über die Vorbereitung eines neuen Unionsvertrags in eine Sackgasse geraten sind und daß der objektive Prozeß des Austritts der Republiken aus der UdSSR und der Bildung unabhängiger Staaten Realität geworden ist;
- daß die kurzsichtige Politik der zentralen Unionsführung zu einer tiefen wirtschaftlichen und politischen Krise, zum Verfall der Produktion und zu einer katastrophalen Senkung des Lebens-standards in praktisch allen Bevölkerungsschichten geführt hat.
- Wir sehen die zunehmenden sozialen Spannungen in vielen Regionen der ehemaligen Sowjetunion, die zu nationalen Konflikten geführt und zahlreiche Menschenleben gefordert haben,
- und sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Völkern und der internationalen Gemeinschaft sowie der dringenden Notwendigkeit einer praktischen Verwirklichung politischer und wirtschaftlicher Reformen bewußt. Deshalb erklären wir die Gründung einer Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, die in einem von den Partnern am 8. Dezember 1991 unterzeichneten Abkommen vereinbart worden ist.
Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten Weißrußlands, der Russischen Föderation und der Ukraine ist für den Beitritt aller Mitgliedstaaten der UdSSR sowie anderer Staaten, die die Ziele und Grundsätze dieses Abkommens teilen, offen.
Die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft wollen einen Kurs auf die Festigung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verfolgen; sie garantieren die Einhaltung internationaler Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen und Abkommen mit der ehemaligen Sowjetunion ergeben, und gewährleisten eine einheitliche Kontrolle über die Atomwaffen und deren Nichtweiterverbreitung.
Vorsitzender des Parlaments der Republik Weißrußland Stanislaw Schuschkewitsch Präsident der RSFSR Boris Jelzin Präsident der Ukraine Leonid Krawtschuk
Minsk, den 8. Dezember 1991 [...]
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