Deutschland muß ein weltoffenes Land bleiben. Die offensive Auseinandersetzung mit allen Formen von Rassismus und Ausländerhaß und die uneingeschränkte Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols sind deshalb von herausragender Bedeutung. Die über 4,5 Millionen ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien leben vielfach schon in der dritten Generation bei uns. (...)
32. Für die schon lange bei uns lebenden Ausländer werden wir das Recht auf Einbürgerung ausweiten und die Doppelstaatsangehörigkeit generell zulassen. (...)
33. Wir werden den Menschen, die vor Bürgerkriegen flüchten, wie heute im zerfallenen Jugoslawien, durch vorübergehende Aufnahme Schutz und Sicherheit bieten, bis wieder eine Rückkehr in ihre Heimat möglich ist. Sie gehören nicht in das Asylverfahren. (...)
34. Wir werden ein modernes Zuwanderungsgesetz schaffen, das die Zuwanderung von Ausländern begrenzt und vernünftig steuert. Dabei soll das Recht, einen Einwanderungsantrag stellen zu können, entfallen, wenn der Betreffende einen Asylantrag stellt.
Das Grundgesetz hat das Asylrecht für politisch Verfolgte zum Individualgrundrecht erhoben. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention sichern ihren Schutz durch Völkerrecht. Dabei soll es bleiben.