In memoriam Fritz Bauer
Fritz Bauer (1903-1968) wurde als Jude und Sozialist von den Nationalsozialisten verfolgt. Bereits 1933 wurde er aus dem Justizdienst entlassen und in ein Konzentrationslager eingeliefert. Nach seiner Freilassung im Jahre 1936 emigrierte er nach Dänemark; dort wurde er nach dem Einmarsch der deutschen Truppen wiederum verhaftet; es gelang ihm jedoch die Flucht nach Schweden, wo er sich wissenschaftlich betätigte. 1949 kehrte Bauer nach Deutschland zurück. Er war zunächst Landgerichtsdirektor und ab 1950 Generalstaatsanwalt in Braunschweig. 1956 wurde er Hessischer Generalstaatsanwalt. Er wurde bekannt für sein Eintreten für Reformen des Strafrechts und für einen humanen Strafvollzug. Auf Fritz Bauers Initiative ist es zurückzuführen, daß am 20. Dezember 1963 in Frankfurt am Main das Verfahren „gegen Mulka und andere" eröffnet wurde, das als Auschwitz-Prozeß in der Öffentlichkeit das volle Ausmaß nationalsozialistischer Gewalt- und Vernichtungspolitik bewußt werden ließ. Am 15. November 1993 fand im Oberlandesgericht in Frankfurt am Main eine Feier zum Gedenken an Fritz Bauer statt; in diesem Rahmen hielt die Frankfurter Staatsrechtlehn Ilse Staff das nachfolgende Referat, das sie uns freundlicherweise zum Abdruck zur Verfügung stellte. D. Red.
Ich beginne meine Ausführungen mit einer Erinnerung.