6.4. - R u ß l a n d. Präsident Jelzin erklärt gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax, die Beziehungen zwischen seinem Land und der Nordatlantischen Allianz müßten sich nach Umfang und Inhalt von den Beziehungen zwischen der NATO und anderen Staaten unterscheiden. Jelzin befürwortet ein spezielles Abkommen, das der Position und der Rolle Rußlands in der Welt und in Europa, seiner militärischen Stärke und seinem atomaren Status gerecht werde.
R u a n d a. Auf dem gemeinsamen Rückflug von einem regionalen Gipfeltreffen in Dar es Salaam (Tansania) kommen Präsident Juvenal Habyarimana und sein Amtskollege aus Burundi, Cyphen Ntaryamira, ums Leben. Ob es sich um ein Unglück oder einen Anschlag auf die Präsidentenmaschine handelt, bleibt unklar. Nach dem plötzlichen Tod von Präsident Habyarimana herrscht in der Hauptstadt Mgali Kriegszustand. In die Kämpfe zwischen den Regierungstruppen unter Führung einer Junta und den bewaffneten Einheiten der Patriotischen Front (Front Patriotique Rwandais/FPR) werden auch die 2500 Blauhelme der Vereinten Nationen verwickelt. In Presseberichten ist von Massakern die Rede. Die im Lande lebenden Ausländer werden evakuiert.
8.4. - G U S. Das Parlament der Republik Moldau ratifiziert in der Hauptstadt Chisinau den Vertrag über den Beitritt zur Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Die Entscheidung fällt mit 80 von 98 Stimmen; 18 Abgeordnete, die für den Anschluß des Landes an Rumänien eintreten, stimmen dagegen. Mit dem Beitritt der Republik Moldau gehören der GUS 12 der 15 Republiken der früheren Sowjetunion an. - P o l e n. Außenminister Olechowski übergibt in Athen dem griechischen EU-Ratspräsidenten Pangalos den Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union. Polen ist nach Ungarn das zweite Land des ehemaligen Ostblocks, das einen offiziellen Aufnahmeantrag stellt (vgl. 'Blätter', 5/1994. S. 522).
10.-11.4. - J u g o s l a w i e n. Amerikanische Kampfflugzeuge vom Typ F-16 bombardieren zweimal innerhalb von 24 Stunden serbische Kommandoposten in der Nähe der ostbosnischen Stadt Gorazde. Im NATO-Hauptquartier in Brüssel wird die Aktion mit einem Auftrag der Vereinten Nationen begründet (vgl. "Blätter", 4/1994, S. 392 f.). In einer Stellungnahme erklärt der russische Präsident Jelzin am 11.4., eine Bombardierung serbischer Stellungen dürfe nicht ohne vorherige Konsultationen zwischen den USA und Rußland erfolgen. Diese Ansicht habe er auch gegenüber US-Präsident Clinton zum Ausdruck gebracht. Ein NATO-Sprecher kündigt am 13.4. an, die Allianz sei auch künftig zu Luftangriffen in Bosnien bereit. Am 15.4. bezeichnet der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York die fortgesetzte Behinderung von UN-Personal durch bosnische Serben als einen klaren Verstoß gegen entsprechende UN-Resolutionen. Der Rat fordert völlige Bewegungsfreiheit für die Mitarbeiter der Weltorganisation und droht anderenfalls mit schweren Konsequenzen. Am 16.4. wird ein britischer Kampfbomber von bosnischen Serben über der Enklave Gorazde abgeschossen. - Am 17.4. vertritt der russische Außenminister Kosyrew vor dem Abflug nach Belgrad zu Gesprächen mit dem serbischen Präsidenten Milosevic die Ansicht, das gewaltsame Vorgehen des Westens in Bosnien nütze nur den Kräften, die den Krieg fortsetzen wollten. - Am 18.4. fordert UN-Generalsekretär Boutros-Ghali die NATO auf, Luftangriffe für den möglichen Schutz aller sechs von den Vereinten Nationen bezeichneten Sicherheitszonen in Bosnien vorzubereiten. Das Schreiben an NATO-Generalsekretär Wörner, das nicht veröffentlicht wird, bezieht sich auf eine Resolution des Sicherheitsrates vom Juni v. J. (vgl. "Blätter", 7/1993, S. 772). Der russische UN-Botschafter Woronzow bezeichnet die Initiative von Boutros-Ghali als unzulässig. Trotz eines erneuten Waffenstillstandes für Gorazde (19.4.) gehen die Kämpfe um die eingeschlossene Stadt weiter. - Am 20.4. kündigt der amerikanische Präsident Clinton nach telefonischen Beratungen mit Rußlands Präsident Jelzin und Frankreichs Präsident Mitterrand neue Initiativen zur Lösung des Bosnien-Konflikts an. Clinton befürwortet außerdem eine Verschärfung der internationalen Sanktionen gegen Serbien. Es sei an der Zeit, die Serben einen "höheren Preis für ihre fortgesetzte Gewaltanwendung zahlen zu lassen". - Am 22.4. verlangt der UN-Sicherheitsrat in New York einstimmig den sofortigen Rückzug der bosnischen Serben aus Gorazde. Die entsprechende Resolution wird von Frankreich, Großbritannien, Rußland und Spanien gemeinsam eingebracht. Am 25.4. tritt in London eine neugeschaffene "Kontaktgruppe" zusammen, der neben Vertretern der Vereinten Nationen und der Europäischen Union Diplomaten aus der Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien, Rußland und den USA angehören. Die Gruppe hat den Auftrag, den Friedensprozeß für Bosnien neu zu beleben und einen langfristigen Waffenstillstand zu vermitteln. Am 27.4. beschließt der Sicherheitsrat, die Blauhelm-Truppen im ehemaligen Jugoslawien (UNPROFOR) um fast 7000 Mann zu verstärken. Neben 6500 zusätzlichen Soldaten sollen 150 weitere Militärbeobachter und 275 Zivilpolizisten entsandt werden. Zuvor hatte der UN-Sonderbeauftragte Akashi (Japan) den Rückzug der Serben aus Gorazde und den Abtransport der schweren Waffen aus der Umgebung bestätigt. Es bestehe daher keine Notwendigkeit, die NATO um Luftangriffe zu bitten.
11.4. - B R D / U k r a i n e. Bundesverteidigungsminister Rühe und sein ukrainisch Amtskollege, Armeegeneral Radezki, unterzeichnen in Bonn eine Vereinbarung über die militärische Zusammenarbeit. Rühe teilt dazu mit, diese Zusammenarbeit solle sowohl bilateral als auch im Rahmen der NATO-"Partnerschaft für den Frieden" erfolgen.
12.-13.4. - U N O. Generalsekretär Boutros-Ghali führt in Bonn u.a. Gespräche mit Bundesaußenminister Kinkel und Bundeskanzler Kohl. In Presseberichten heißt es, Boutros-Ghali habe die Bundesregierung gebeten, für eine ständig einsatzbereite Streitmacht der Vereinten Nationen von etwa 40 000 Mann ein deutsches Kontingent bereitzustellen. Dabei gehe es vor allem um die Mitwirkung an friedenserhaltenden Maßnahmen.
15.4. - G A T T / W T O. Nach mehrjährigen Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT setzen die Vertreter von 125 Staaten in der marokkanischen Stadt Marrakesch ihre Unterschrift unter ein umfangreiches Vertragswerk, das die Schaffung einer neuen Welthandels-Organisation (World Trade Organisation) vorsieht. Die Verhandlungen der "Uruguay-Runde" hatten im September 1986 im uruguayischen Badeort Punta del Este begonnen.
15.-16.4.- T s c h e c h i s c h e R e p u b l i k. Präsident Havel ist auf Schloß Litomysl in Ostböhmen Gastgeber eines Meinungsaustausches mit den Präsidenten der Bundesrepublik, Österreichs, Polens, der Slowakei, Sloweniens und Ungarns. Themen sind die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit in Mitteleuropa, die Lage in Rußland und der Konflikt auf dem Balkan.
16.4. - K o r e a. Der Präsident der Demokratischen Volksrepublik Korea, Kim Il Sung, weist in einem Gespräch mit der amerikanischen Fernsehgesellschaft CNN die im Westen verbreitete Behauptung zurück, sein Land sei mit der Herstellung von Kernwaffen beschäftigt. Nordkorea hatte zuvor mehrfach eine umfassende Kontrolle seiner Atomanlagen durch Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) verweigert. - Am 18.4. treffen die ersten amerikanischen Luftabwehrraketen vom Typ Patriot in Südkorea ein (vgl. "Blätter", 5/1994, S. 521 f.). Es handelt sich um sechs Batterien mit insgesamt 48 Abschußrampen.
22.4. - N A T O. Der NATO-Rat richtet von Brüssel aus neue Forderungen an die bosnischen Serben. U.a. wird verlangt, die schweren Waffen aus einem Gebiet von 20km im Umkreis von Gorazde zurückzuziehen. Gleichzeitig wird gedroht, im Falle serbischer Angriffe mit schweren Waffen auf die von den Vereinten Nationen erklärten Schutzzonen "mit sofortiger Wirkung" mit Schlägen aus der Luft zu reagieren. Der Rat verweist auf ein entsprechendes Ersuchen des UN-Generalsekretärs vom 18.4. und erinnert an seinen Beschluß vom 9. Februar d.J. (vgl. "Blätter", 4/1994, S. 392 f.). - E U. Die Europäische Kommission reicht Klage gegen Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg ein. Gegenstand ist das im Februar d.J. von Griechenland über Mazedonien verhängte Wirtschaftsembargo (vgl. "Blätter", 4/1994, S. 394), das nach Ansicht der Kommission gegen das Gemeinschaftsrecht (Art. 225 des EG-Vertrages) verstößt; Griechenland beruft sich auf Art. 224 des EG-Vertrages. - Am 4.5. stimmt das Europäische Parlament in Straßburg den Beitrittsverträgen mit Finnland, Norwegen, Österreich und Schweden mit deutlichen Mehrheiten zu. Zuvor war ein Antrag auf Verschiebung der Abstimmung mit 305 gegen 150 Stimmen abgelehnt worden.
26.-29.4. - S ü d a f r i k a. Erstmals nach Aufhebung der Rassentrennung finden landesweite allgemeine Wahlen für ein Parlament statt, in dem die Parteien aller Bevölkerungsgruppen vertreten sind. Der von Nelson Mandela geführte Afrikanische Nationalkongreß (ANC) erhält mit 62,7% der Stimmen fast eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Auf die Nationalpartei (NP) des bisherigen Präsidenten Frederik Willem de Klerk entfallen 20,7%, auf die InkathaFreiheitspartei (IFP) von Mangosuthu Buthelezi, die sich erst nach langem Zögern zur Teilnahme an den Wahlen entschlossen hatte, entfallen 10,5% der Stimmen. Im Zentralparlament (400 Sitze) ist der ANC mit 252, die NP mit 82 und die IFP mit 43 Abgeordneten vertreten. In den gleichzeitig gewählten neun Provinzparlamenten sind die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien unterschiedlich. Die Stimmabgabe wird von internationalen Beobachtern in allen Landesteilen verfolgt.
27.4. - J a p a n. Ministerpräsident Murihiro Hosokawa (Neue Japan-Partei; zum Amtsantritt vgl. "Blätter", 10/1993, S. 1162) wird durch den bisherigen Außenminister Tsutomu Hata (Shinseito) abgelöst. Hosokawa hatte im Jahre 1982 von einem Transportunternehmen einen zinslosen Kredit von über 100 Mill. Yen angenommen. Das Bekanntwerden dieser Affäre führte am 8.4. zum Rücktritt des Regierungschefs. Die Sozialistische Partei verläßt die Koalition und versetzt das Kabinett damit im Parlament in die Minderheit.
28.4. - J e m e n. Aus der seit Mai 1990 verreinigten Republik Jemen (vgl. "Blätter", 7/1990, S. 774) werden heftige Kämpfe zwischen Einheiten der beiden Landesteile gemeldet. Präsident Saleh unterzeichnet am 5.5. in der Hauptstadt Sanaa (Nordjemen) ein Notstandsdekret für zunächst 30 Tage und erklärt seinen Stellvertreter al-Beidh, der seinen Sitz in der südjemenitischen Hauptstadt Aden hat, für abgesetzt, Saleh beschuldigt separatistische Elemente in der Führung der Sozialistischen Partei des Verfassungsbruchs. Die daraus resultierenden militärischen Operationen gefährdeten die Einheit des Landes.
30.4. - R u ß l a n d / L e t t l a n d. Der russische Präsident Jelzin und der lettische Präsident Ulmanis unterzeichnen in Moskau einen Vertrag, der den Abzug der noch in Lettland stationierten rund 10 000 Soldaten der früheren Sowjetarmee bis zum 31. August d.J. vorsieht. Rußland erhält das Recht, die Radarstation bei Skundra für weitere 14er Jahre zu benutzen.
3. 5. - N i e d e r l a n d e. Bei den Wahlen zur zweiten Kammer des Parlaments (150 Abgeordnete) verliert die bisherige Große Koalition aus Christdemokraten (CDA) und Arbeiterpartei (PvdA) ihre bisherige parlamentaiische Mehrheit. Stimmengewinne erzielen die Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD), die Demokraten (D'66) und zwei neugegründete Seniorenparteien. Stärkste Fraktion wird die Arbeiterpartei mit 37 Sitzen (bisher 49), an zweiter Stelle liegt die CDA-Fraktion mit 34 (54) Sitzen.
4.5. - N a h e r O s t e n. Der israelische Ministerpräsident Rabin und der PLO-Vorsitzende Arafat unterzeichnen in Kairo ein umfangreiches Abkommen, das Einzelheiten für die Teilautonomie im Gazastreifen und im Gebiet von Jericho regelt. Das Abkommen, das vom ägyptischen Präsidenten Mubarak und den Außenministern Christopher (USA) und Kosyrew (Rußland) beglaubigt wird, geht zurück auf die israelisch-palästinensische "Prinzipienerklärung" vom 19. September v.J. (Text in "Blätter", 10/1993, S. 1281 ff.).
5.5. - Ö s t e r r e i c h. Der Nationalrat (Parlament) verabschiedet das Bundesverfassungsgesetz zum Beitritt des Landes zur Europäischen Union. Die Entscheidung fällt mit 140 gegen 35 Stimmen.