Ausgabe März 1999

Stellungnahme des Münchener Rechtsanwalts Michael Witti vom 19. Februar 1999 zur Gemeinsamen Erklärung deutscher Unternehmen (Wortlaut)

Sicherlich ist die Absichtserklärung der Bundesregierung und der bisher beteiligten Industrieunternehmen, eine Stiftung für Holocaust-Opfer zu errichten, ein begrüssenswerter erster Schritt. Man kann es nicht kritisieren, wenn beabsichtigt wird, einen Milliardenbetrag für Holocaust- Opfer zur Verfügung zu stellen, um endlich berechtigte moralische und materiellrechtliche Ansprüche befriedigen zu wollen.

Festgestellt wird jedoch, daß es sich derzeit lediglich um sogenannte Absichtserklärungen handelt. Es wird seitens der betroffenen Unternehmen und der Bundesregierung selbst zugegeben, daß solange keine Rechtssicherheit erreicht ist, auch keine Leistungen aufgenommen werden. Die Unternehmen sollten deshalb jetzt endlich die anhängigen Klagen in sachgerechter und juristisch gebotener Weise befriedigen. Schließlich sind viele der nun zusammengekommenen Unternehmen Beklagte in den Vereinigten Staaten. Die Unternehmen selbst haben es sich zuzuschreiben, daß immaterielle und materielle Ansprüche im Wege der Sammelklage durchgesetzt werden. Zu lange hat man in Kenntnis der Verpflichtung die Opfer mißachtet. Ob Degussa, deren aktive Rolle im Goldhandel bekannt und nachweisbar war, ob die Deutsche Bank, deren Verzahnung mit Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben, und deren aktive Rolle bei der Arisierung von jüdischem Eigentum längst bekannt waren, alle haben sie trotz verfügbaren Nachweisen – Omgus-Report – über Jahrzehnte mit allen Mitteln die Leistung an die Opfer verweigert.

 

Es ist brüskierend, beleidigend und erniedrigend für die Opfer, wenn seitens der Bundesregierung und der Industrie in Kenntnis dieser Tatsachen die Sammelklagen und Ansprüche der Opfer auf die Ebene einer Wirtschaftskampagne gezogen werden. Die Opfer gewinnen den Eindruck, daß die jetzige Entschädigung wieder nur von wirtschaftlichen Interessen getragen ist und nicht von dem Interesse an den Opfern. Deshalb beteiligen sich nur eine Handvoll der verantwortlichen Firmen an der geplanten Stiftung.

Bei allem guten Willen darf auch nicht verkannt werden, daß die Problematik der Entschädigung der Holocaust-Opfer und der bestehenden rechtlichen Ansprüche auf einen Anspruch aus Zwangsarbeit polarisiert wird. Entschädigung für Zwangsarbeit ist ein leicht verständlicher und nachvollziehbarer Anspruch; diesen scheinbar voll zu erfüllen, lenkt von weiteren, ggf. noch höheren Ansprüchen ab.

Die Arisierung, der gezielte Diebstahl von Eigentum der Holocaust-Opfer, begründet einen weiteren anhängigen Anspruch der Opfer. Die Banken selbst geben die Dimension dieses Anspruches zu.

Die komplexe Materie der Entschädigung der Opfer und das Zeitablaufproblem sind sicherlich Argumente für eine Pauschalierung von Ansprüchen. Diese Erwägungen dürfen jedoch nicht dazu führen, daß rechtsstaatliche Verfahren ausgehebelt werden. Die Kläger gehen davon aus, daß diese Absicht nicht zu den erwünschten bilateralen Abkommen führen wird, weil sie einzig und allein darauf zielt, berechtigte Ansprüche ein weiteres Mal zu Lasten der Opfer zu pauschalieren.

Es ist Illusion, in einem Rechtsstaat mit einem Hau-Ruck-Verfahren einen Schlußstrich ziehen zu wollen. Die Kompromißbereitschaft aller und Augenmaß bei den Ansprüchen sind gefordert, um extreme polarisierende Positionen zu vermeiden.

München, 19. Februar 1999

Michael Witti, Rechtsanwalt

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