Ausgabe März 2005

Opferperspektive? Fehlanzeige

Lange hat es gedauert, bis Rot-Grün ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, das die durch Brüssel angeordnete Umsetzung von EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht regelt. Doch kaum lag der Gesetzesentwurf vor, war die allseitige Aufregung groß. "Frankfurter Allgemeine" und "Süddeutsche Zeitung" sahen geschlossen die "Kulturrevolution" vor der Tür, hinter welcher "Homoehe und Hartz IV" gleichermaßen "verblassen"1, und der neu gewählte CDU-Generalsekretär Volker Kauder entblödete sich nicht zu behaupten, was den Nazis "die richtige Rasse" und der DDR die "richtige Klasse" sei für Rot-Grün mit Hilfe des neuen Gesetzes die "korrekte politische Einstellung".

Angesichts einer derartigen Hysterie stellt sich die Frage, worüber man sich eigentlich derart aufregt?

Etwa darüber, dass die Regierungskoalition bei der Implementierung der europäischen Vorgaben dermaßen in Verzug geriet, dass Deutschland nun zusammen mit Italien und Zypern EULetzter ist? Immerhin war die Umsetzungsfrist der "Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG" bereits im Juli 2003 abgelaufen, so dass die EU-Kommission zwischenzeitlich bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte.

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