Der Europäische Rat hat auf seinem Treffen am 8. und 9. März in Brüssel die europäische Position für die Post-Kyoto- Verhandlungen beschlossen, also seine Vorschläge für Emissionsreduktionen für die Zeit nach 2012. Enthalten ist das Ziel einer Minderungsverpflichtung für die Industriestaaten um durchschnittlich 30 Prozent. Tatsächlich kann auch nur bei Einhaltung dieser Verpflichtung das vom Europäischen Rat im März 2005 als Leitlinie der EU für die kommenden multilateralen Verhandlungen beschlossene Ziel noch erreicht werden, nämlich die globale Erwärmung innerhalb eines Rahmens von zwei Grad Celsius zu halten.
Für sich selbst hat die Union in Brüssel entschieden, um 20 Prozent zu mindern, ohne irgendeine Bedingung an andere Vertragstaaten zu stellen. Darüber hinaus entschied sie, eine Minderungsverpflichtung in Höhe von 30 Prozent zu akzeptieren – allerdings nur unter der Bedingung, dass die anderen Industriestaaten in „vergleichbarer Höhe“ mindern. Unabhängig von der Konditionierung hat sie mit diesem Angebot also entschieden, ihre klimapolitische Vorreiterrolle aufzugeben. Sie will lediglich im Durchschnitt mitlaufen.
Was die EU bedingt anbietet, ist also eine weitere Emissionsvermeidung um zehn Prozentpunkte. Allerdings vorausgesetzt, dass die anderen Großen unter den Industriestaaten, das sind die USA und Japan – die bis 2010 ein Wachstum um etwa 20 Prozent erreicht haben werden – „vergleichbar“ reduzieren.