Die Reform der Pflegeversicherung ist schon lange überfällig – und wurde von der Großen Koalition dementsprechend in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Dabei herausgekommen sind die jüngst vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten „Eckpunkte“ für eine „Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.“1 Sie stellen das Ergebnis eines vorläufigen Minimalkonsenses der Koalitionsspitzen von SPD und Union dar.
Das Papier ist eine Sammlung unterschiedlich detailliert ausgearbeiteter Einzelmaßnahmen, die die seit Jahren bekannte Schwachstellen im geltenden Recht der Pflegeversicherung zu korrigieren versuchen. Neben konkret benannten Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sind auch moderate Beitragssatzerhöhungen für pflegeversicherte Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner sowie weitere, eher vage formulierte flankierende Einzelmaßnahmen vorgesehen. Deren Finanzierung ist jedoch noch weitgehend ungeklärt und muss erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens detaillierter bestimmt werden.
Bereits jetzt ist eines deutlich erkennbar: Auf eine grundsätzliche, inhaltlichqualitative Reform des Pflegesystems wird das von den Verfassern der „Eckpunkte“ euphemistisch „nachhaltig“ genannte Maßnahmenpaket nicht hinauslaufen.