(Wortlaut) Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen in dem Bestreben, ihre gegenseitigen Beziehungen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, und mit der in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie den Dokumenten der Folgekonferenzen zukunftsgewandt zu gestalten, entschlossen, gemeinsam einen Beitrag zum Aufbau einer europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet, in der tiefen Überzeugung, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu der Friedensordnung in Europa ist, unter Berücksichtigung des am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, eingedenk dessen, daß seit Ende des Zweiten Weltkriegs 45 Jahre vergangen sind, und im Bewußtsein, daß das schwere Leid, das dieser Krieg mit sich gebracht hat, insbesondere auch der von zahlreichen Deutschen und Polen erlittene Verlust ihrer Heimat durch Vertreibung oder Aussiedlung, eine Mahnung und Herausforderung zur Gestaltung friedlicher Beziehungen zwischen den beiden Völkern und Staaten darstellt, in dem Wunsch, durch die Entwicklung ihrer Beziehungen feste Grundlagen für ein freundschaftliches Zusammenleben zu schaffen und die Politik der dauerhaften Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen fortzusetzen sind wie folgt übereingekommen: ARTIKEL 1: Die Vertragsparteien bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze, deren Verlauf sich nach dem Abkommen vom 6. Juli 1950 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen (Akt vom 27. Januar 1951 über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen; Vertrag vom 22. Mai 1989 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht) sowie dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen bestimmt. ARTIKEL 2: Die Vertragsparteien erklären, daß die zwischen ihnen bestehende Grenze jetzt und in Zukunft unverletzlich ist und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität. ARTIKEL 3: Die Vertragsparteien erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden. ARTIKEL 4: (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht. (2) Dieser Vertrag tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft. Zu Urkund dessen haben die Vertreter der Vertragsparteien diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen. Geschehen zu Warschau am 14. November 1990 in zwei Urschriften, jede in deutscher und polnischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Für die Bundesrepublik Deutschland Für die Republik Polen
In der Februar-Ausgabe analysiert Ferdinand Muggenthaler die Folgen des US-Militärschlags in Venezuela für Lateinamerika – und erläutert, an welche Grenzen Trumps imperiale Ambitionen auf dem Subkontinent stoßen könnten. Nach vier Jahren russischer Vollinvasion und einem Jahr Trump ist die Ukraine zu einem zentralen Schauplatz im Ringen um eine imperiale globale Ordnung avanciert, argumentiert Steffen Vogel. Ulrich Menzel beschreibt die Konturen des heranbrechenden neuen imperialistischen Zeitalters, in dem das »Trio infernale« – USA, Russland und China – miteinander um die globale Vorherrschaft ringt. Seyla Benhabib beleuchtet unter Rückgriff auf das Denken Hannah Arendts die dramatischen Herausforderungen der Demokratie im planetarischen Zeitalter. Sonja Peteranderl zeigt auf, wie sich deutsche Behörden aus ihrer Abhängigkeit von Trump-hörigen Tech-Konzernen lösen können. Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hierzulande nicht nur innenpolitisch unter Druck steht, sondern auch ausländische Regierungen politisch Einfluss auszuüben versuchen, zeigt Wolfgang Kraushaar am Beispiel der Kontroverse um die ARD-Israel-Korrespondentin Sophie von der Tann. Und Georg Diez plädiert angesichts der wachsenden Stimmenanteile der AfD für die Abkehr von Parteidisziplin und den Umbau der Demokratie hin zu einer zielorientierten Zwei-Drittel-Republik.