Ausgabe Juli 1993

Minderheitsrechte und Staatszerfall: Normbildung im KSZE-Prozeß

Eine der zentralen Fragen für die friedliche Gestaltung des neuen Europas ist der Umgang mit dem mittlerweile weltweiten Trend des Ethno-Nationalismus. Diese Frage stellt sich prinzipiell für alle multilateralen europäischen Zusammenschlüsse. Sie ist besonders aktuell für die KSZE, da nur sie sämtliche europäischen Staaten umfaßt und in ihrer Programmatik ausdrücklich auf die Prinzipien des Selbstbestimmungsrechts der Völker sowie des Minderheitenschutzes einerseits und der territorialen Integrität der Staaten sowie der Unverletzlichkeit der Grenzen andererseits verweist. Den Bemühungen der KSZE, ethnonationale Konflikte friedlich zu regeln, war bisher allerdings wenig Erfolg beschieden. So gibt es in den KSZE-Dokumenten zwar differenzierte Bestimmungen zum Minderheitenschutz, ihre Umsetzung ist aber noch sehr mangelhaft. Den bescheidenen Ansätzen zur friedlichen Streitbeilegung fehlt es weitgehend an Durchsetzungsfähigkeit. Völlig unterentwickelt ist das multilaterale Instrumentarium für die Neuorganisation von Staaten, sei es intern bei der Föderalisierung oder extern bei der Sezession von Staaten.

Eine der Stärken des alten KSZE-Prozesses war es, das Verhältnis zwischen Ost und West durch die Verständigung über Prinzipien, Normen, Regeln und Prozeduren für konkrete Sachbereiche schrittweise zu zivilisieren.

Juli 1993

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