3.1. - N a h e r O s t e n. Der israelische Ministerpräsident Barak und der syrische Außenminister Charea setzen in Shepherdstown im US Bundesstaat West Virginia ihre Friedensgespräche fort (vgl. "Blätter", 2/2000, S. 133 f.). Mehrfach schalten sich Präsident Clinton und Außenministerin Albright in die Verhandlungen ein. Clinton legt am 7.1. ein Papier vor, das die übereinstimmenden Ansichten und die zahlreichen Meinungsunterschiede der Verhandlungspartner auflistet. Barak und Charea verlassen am 10.1. den Verhandlungsort, ohne einen Durchbruch erzielt zu haben. Die für den 19.1. geplante Fortsetzung der Verhandlungen auf der Ebene der Arbeitsgruppen wird mehrfach verschoben und schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt. Ministerpräsident Barak erklärt am 23.1. vor dem Kabinett, falls Syrien eine schriftliche Garantie für den Rückzug von den Golanhöhen zur Bedingung für die Wiederaufnahme der Friedensgespräche machen sollte, werde er dies ablehnen. - K r o a t i e n. Unter dem Eindruck des Todes von Präsident Franjo Tudjman am 10. Dezember v.J. finden landesweite Parlamentswahlen statt.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.