2.5. - U N O. Generalsekretär Annan löst die von ihm eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Vorgänge im palästinensischen Flüchtlingslager Dschenin während der israelischen Besetzung im April d.J. auf (vgl. "Blätter", 6/2002, S. 646) . Annan kritisiert ebenso wie die Mitglieder des Sicherheitsrates die Weigerung Israels, den entsprechenden Ratsbeschluss auszuführen und mit der Kommission zusammen zu arbeiten. - Am 6.5. teilt das amerikanische Außenministerium den Vereinten Nationen offiziell mit, die USA fühlten sich an die von Präsident Clinton gegebene Unterschrift unter das Statut für den Internationalen Strafgerichtshof aus dem Jahre 1968 nicht länger gebunden. Im April d.J. war die Zahl von 60 notwendigen Ratifikationen zum Inkrafttreten des Statuts überschritten worden, das Statut kann damit am 1. Juli d.J. in Kraft treten. - Am 7.5. verabschiedet die Generalversammlung in New York auf einer eintägigen Notstandssondertagung (Emergency Special Session) mit 74 gegen vier Stimmen (Israel, USA, Micronesien und Marshall Inseln) bei 54 Enthaltungen eine von der Arabischen Gruppe eingebrachte Resolution über "Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet".
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.