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»Der NSA-Untersuchungsausschuss darf Edward Snowden vorladen«

Beschluss des Bundesgerichtshofes, 13.11.2016

Der Bundesgerichtshof hat ein eindeutiges Urteil gefällt: Der NSA-Untersuchungsausschuss muss die Bundesregierung ersuchen, Edward Snowden vorzuladen. Der Ausschuss kann somit von der Regierungsmehrheit nicht weiter blockiert werden. Die Bundesregierung muss einem Antrag, die Befragung zu ermöglichen, jedoch nicht nachkommen.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.