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»Der Sicherheitsrat fordert einen sofortigen Waffenstillstand in Gaza«

Resolution 2728 des UN-Sicherheitsrats, 25.3.2024

Der Sicherheitsrat,

geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf alle seine einschlägigen Resolutionen zur Situation im Nahen Osten,
einschließlich der palästinensischen Frage,

mit der erneuten Forderung, dass alle Parteien ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, nachkommen, und in dieser Hinsicht unter Missbilligung aller Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte sowie aller Gewalthandlungen und Feindseligkeiten, die sich gegen Zivilpersonen richten, und aller terroristischen Handlungen und daran erinnernd, dass Geiselnahmen nach dem Völkerrecht verboten sind,

mit dem Ausdruck ihrer tiefen Besorgnis über die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen,

in Anerkennung der laufenden diplomatischen Bemühungen Ägyptens, Katars und der Vereinigten Staaten, die darauf abzielen, eine Einstellung der Feindseligkeiten und die Frei lassung der Geiseln zu erwirken und die Bereitstellung und Verteilung humanitärer Hilfe zu erhöhen,

1. verlangt eine sofortige Waffenruhe für den Fastenmonat Ramadan, die von allen
Parteien eingehalten wird und zu einer andauernden tragfähigen Waffenruhe führt, und verlangt außerdem die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln sowie die Gewährleistung des humanitären Zugangs, damit ihre medizinischen und sonstigen humanitären Bedürfnisse erfüllt werden können, und verlangt ferner, dass die Parteien ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht im Hinblick auf alle von ihnen inhaftierten Personen nachkommen;

2. unterstreicht die dringende Notwendigkeit, den Fluss der humanitären Hilfe für
die Zivilbevölkerung im gesamten Gazastreifen auszuweiten und deren Schutz zu verstärken, und verlangt erneut die Aufhebung aller Hindernisse für die Bereitstellung humanitärer Hilfe in großem Umfang, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht sowie den Resolutionen 2712 (2023) und 2720 (2023);

3. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.

Die vollständige Resolution finden Sie hier.