Wenig bemerkt von der Öffentlichkeit, verabschiedeten die EG-Innen- und Einwanderungsminister auf ihrer Konferenz in London Ende November des vergangenen Jahres eine Resolution über die "europäische Harmonisierung" im Asylbereich, die von der "Ad-hocGruppe Immigration" in Brüssel schon seit längerem vorbereitet worden war 1). Kaum eine Zeile wert war es, daß diese Beschlüsse beim EG-Gipfel in Edinburgh Mitte Dezember bestätigt wurden. Ziel dieser Resolution ist die Anpassung der nationalen Gesetzgebung der einzelnen EG-Länder bis zum 1. Januar 1995. Zum einen geht es um eine gemeinsame Definition "offensichtlich unbegründeter Asylbegehren".
Ein solches liegt vor - wenn der Flüchtling in einem anderen Land außerhalb der EG Schutz finden kann; - wenn das Asylbegehren "keine Substanz" hat; - wenn das Ziel ein Betrug oder ein sogenannter Mißbrauch des Asylrechtes ist. In diesen Fällen soll ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, damit die Anträge in einem Monat entschieden werden können, wobei eine persönliche Anhörung vorgesehen ist. Ein Überprüfungsverfahren soll in einem weiteren Monat abgewickelt sein. Zweites Element dieser "europäischen Harmonisierung nach unten" ist das Konzept sogenannter sicherer Drittstaaten.