
Bild: Eine Figur der Justitia im Amtsgericht Köln, 4.1.2024 (IMAGO / Christoph Hardt)
Es ist der Albtraum jeder Richterin und jedes Richters: Nach einer mühsam über zehn Verhandlungstage terminierten Hauptverhandlung der Strafkammer beim Landgericht ziehen sich die zwei Berufsrichterinnen mit den beiden Schöffen zur Urteilsfindung zurück. Angeklagt sind mehrere Angehörige einer als zumindest rechtspopulistisch bekannten Partei, die einen Deutschen mit Migrationshintergrund auf einem Dorffest so massiv zusammengeschlagen haben sollen – „weil dieser nicht dazugehört“ –, dass er bleibende Schäden davontrug.
Die Hauptverhandlung hat aus Sicht der Berufsrichterinnen aufgrund der Opferaussage einen sicheren Schuldnachweis ergeben. Doch vor der geheimen Abstimmung über das Urteil äußert plötzlich der erste Schöffe: „Diesem Ausländer kann man doch nicht glauben, der kann doch gar nicht die Täter wiedererkannt haben.“ Der zweite Schöffe fällt ein: „Ja, ich bin auch nicht überzeugt, solche Leute wollen doch nur in die Medien, indem sie die Deutschen anschwärzen!“ Die beiden Schöffen stimmen für einen Freispruch, der gemäß Paragraf 263 Strafprozessordnung erfolgen muss.