Ausgabe November 2016

Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Recht?

Strafjustiz in Zeiten des Echtzeitjournalismus

Das Verhältnis von Justiz und Öffentlichkeit war von Beginn an heiß umkämpft – davon zeugen viele markante Stationen. An eine, besonders bezeichnende, möchte ich an dieser Stelle erinnern. Der 11. Deutsche Richtertag war eben erst eröffnet worden, als unter den mehr als tausend Richtern und Staatsanwälten in der Kasseler Stadthalle Unruhe entstand. Es wurde gezischt, laut und immer lauter. Die Missfallensbekundungen galten jedoch nicht den Begrüßungsworten des Vorsitzenden des Richterbundes, sie galten zwei Scheinwerfern, mit deren Hilfe das Fernsehen die Veranstaltung filmen wollte. Schließlich war der Richtertag dem Generalthema „Justiz und Öffentlichkeit“ gewidmet. Man wollte, so hieß es, den Richtern und Staatsanwälten Wege weisen, wie man den Kontakt zur Öffentlichkeit verbessern könne. Stattdessen erscholl aber nun der Ruf „Licht aus“, er wurde immer gebieterischer – und einer der Anwesenden, ob es ein Richter oder ein Staatsanwalt war, ist nicht überliefert, schritt schließlich zur Selbsthilfe und zog die Stecker aus der Steckdose. Für diese Aktion erhielt er den ersten Beifall des Richtertages.

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