Vier Mächte und zwei deutsche Staaten
Wer in Berlin lebt, für den war schon immer klar und gegenwärtig, daß die UdSSR, die USA Großbritannien und Frankreich eine besondere Rolle innehaben, daß es spezielle Vier-Mächte-Rechte und Verantwortlichkeiten gibt. Für andere Deutsche gilt das schon weniger. Man braucht sich nur jüngste Dokumente aus der aktuellen Diskussion um die deutsche Frage anzusehen, wie z.B. den 10-Punkte Plan des Bundeskanzlers, um zu erkennen, daß der Faktor „Vier Mächte" zumindest im öffentlichen Bewußtsein weitgehend verdrängt war. Das gilt auch für die DDR, nicht aber für die Erklärung von Ministerpräsident Modrow und seine Idee für ein „Deutschland, einig Vaterland".
Aber unsere Zeit ist schnelllebig, und so hat auch das Treffen der Außenminister der Staaten des Warschauer Vertrages und der NATO im Februar dieses Jahres in Ottowa mit der Formel „4+2" die Sonderstellung der Vier Mächte für den deutschen und europäischen Einigungsprozeß wieder in grelles Licht gerückt.
Das wirft einige Fragen auf, z.B.