Ausgabe August 1990

Entschließungen des Deutschen Bundestags und der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Oder-Neiße-Grenze vom 21. Juni 1190 (Wortlaut)

Im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990 haben die beiden deutschen Parlamente am 21. Juni 1990 in gleichlautenden Entschließungen zur Oder-Neiße-Grenze Stellung genommen. Im Bundestag stimmten der „Gemeinsamen Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze" 486 Abgeordnete zu, 15 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Die im Text identische „Erklärung der Volkskammer zur polnischen Westgrenze" wurde am gleichen Tag in Berlin von 361 DDR-Parlamentariern bei 6 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen angenommen. D. Red.

Der Deutsche Bundestag (Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik)

- im Bewußtsein seiner (ihrer) Verantwortung vor der deutschen und europäischen Geschichte,

- fest entschlossen, dazu beizutragen, die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden, damit Deutschland als gleichberechtigtes Glied in einem vereinigten Europa des Rechts und der Menschenrechte dem Frieden und der Freiheit der Welt dienen wird,

- in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zum Aufbau einer europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet,

- in dem Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch die Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist,

- in dem Bewußtsein, daß Millionen von Deutschen, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, großes Unrecht geschehen ist,

- in dem Wunsch, daß im Gedenken an die tragischen und schmerzlichen Seiten der Geschichte auch ein vereintes Deutschland und die Republik Polen die Politik der Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen konsequent fortsetzen, ihre Beziehungen im Blick auf die Zukunft gestalten und damit ein Beispiel für gute Nachbarschaft geben,

- in der Überzeugung, daß dem Engagement der jungen Generation bei der Aussöhnung beider Völker besondere Bedeutung zukommt,

- in der Erwartung, daß die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (der Deutsche Bundestag) gleichzeitig eine gleichlautende Entschließung abgibt,

gibt seinem (ihrem) Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird: [...]

 

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