Vorgelegt am 28.Dezember 1989
§1 Deutschland hat in seiner Gesamtheit den Zweiten Weltkrieg begonnen, geführt und verloren. Es hat in seiner Gesamtheit bedingungslos kapituliert und hat deshalb auch insgesamt für die Reparationen der Siegermächte aufzukommen.
§2 Die nach der Niederlage erfolgte Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen und die später hieraus hervorgegangene Zweiteilung Deutschlands kann an dieser Rechtslage nichts ändern.
§3 Die Höhe der von den Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs (später Bundesrepublik Deutschland) erbrachten Reparationen wurden von der Interalliierten Reparationsagentur (I.A.R.A.) mit 517 000 000 Dollar/1938 beziffert. Diesen 517 000 000 Dollar/1938 entspricht ein Betrag von 2 161 060 000,- DM/1953.
§4 Die Höhe der von der Besatzungszone der UdSSR (später Deutsche Demokratische Republik) erbrachten Reparationen wurde (1985) vom Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen mit 66 400 000 000,- DM/1944 beziffert. Diesen 66 400 000 000,- DM/1944 entspricht ein Betrag von 99 138 888 889 - DM/1953.
§5 Deutschland hat mithin nach dem zweiten Weltkrieg bis zum 31.12.