6.8. -Jugoslawien. Die Außenminister der Europäischen Gemeinschaften beraten in Den Haag über das weitere Vorgehen in der Jugoslawienkrise. Die EG-Kommission wird beauftragt, Pläne für mögliche Wirtschaftssanktionen auszuarbeiten. In Presseberichten heißt es, über die von Bundesaußenminister Genscher ins Gespräch gebrachte diplomatische Anerkennung der Republiken Slowenien und Kroatien habe es eine kontroverse Diskussion gegeben. -Vom 8.-9.8. hält der Ausschuß Hoher Beamter der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa am Sitz des KSZE-Sekretariats in Prag ein „Dringlichkeitstreffen" ab. Der Ausschuß, der in Anwendung des „Mechanismus für Konsultation und Zusammenarbeit in dringlichen Situationen" (Textin „Blätter", 8/1991, S. 1018 ff.) tagt, richtet einen erneuten „Appell zur Feuereinstellung" an die Bürgerkriegsparteien und „begrüßt die Bereitschaft der Europäischen Gemeinschaft, ihre Überwachungstätigkeit...durch Einbeziehung weiterer Mitglieder aus anderen KSZE-Teilnehmerstaaten" auszudehnen. -Am 12.8. unterbreiten Spitzenvertreter der Republiken Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina in Belgrad einen gemeinsamen Vorschlag („Initiativen für eine friedliche Lösung der Jugoslawienkrise") zur Umwandlung Jugoslawiens in einen „Bund gleichberechtigter Republiken und Völker" im Rahmen einer neuen Verfassung. Dabei solle Jugoslawien „als Gesamtstaat" erhalten bleiben. -Am 27.8. fordern die EG-Mitgliedstaaten nach einem Außenministertreffen in Brüssel die serbische Führung auf, das Blutvergießen in Kroatien innerhalb von fünf Tagen zu unterbinden; anderenfalls werden Sanktionen angedroht. In Presseberichten ist von einem „Ultimatum" die Rede. -Am 2.9. unterzeichnen der EG-Ratsvorsitzende van den Broek (Niederlande) sowie die Vertreter der jugoslawischen Regierung und der Republiken in Belgrad ein Memorandum, das einen durch zivile Beobachter kontrollierten Waffenstillstand und die anschließende Aufnahme von Verhandlungen über eine politische Lösung des innerjugoslawischen Konflikts vorsieht. [...]
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