Geleitet von dem Wunsch, möglichst viel von den bisherigen wissenschaftlichen Kontakten für die (in vieler Hinsicht ungewisse) Zukunft zu retten, solange das Zentralinstitut für Philosophie der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR noch existiert (und sein Ende war durch Art. 38 Einigungsvertrag und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates für den 31. Dezember 1991 beschlossen), hatte ich mich seit September bemüht, zu den Kollegen nach Kiew zu reisen. Verfahren klar: für Flug und Visum zahlt die "Akademie-Treuhand", Unterkunft privat, da sonst unerschwinglich.
Für ein Dienstvisum war inzwischen erforderlich: die namentliche Einladung durch die betreffende Institution unter Angabe des Geburtsdatums und der Paß-Nr. des Gastes. Eine solche Einladung zu senden, ist das Institut für Philosophie der Ukrainischen AdW nicht ermächtigt, nur eine entsprechende Abteilung des AkademiePräsidiums. Die Formalitäten zogen sich in die Länge, die Flüge wurden mehrfach umgebucht - bis schließlich das Außenministerium der Ukraine am 27. November die Einladung per Telex direkt ans Berliner Generalkonsulat schickte.
So trat ich, ausgerüstet mit einem sowjetischen Visum, am 11.