"In solchen Zeiten der Unsicherheit bläst mancherorts der Instinkt zum Rückzug auf das Gewohnte, das Nationalstaatliche." "Es kommt zu Spannungen, weil im allgemeinen jedes Volk sich selbst das nächste ist." Richard von Weizsäcker, Schwerin, 3. Oktober 1992 1)
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Mord, Totschlag, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Strafvereitelung, Billigung von Straftaten, unterlassene Hilfeleistung, die Verwendung von Kennzeichen und Parolen nazistischer Organisationen... Das Strafgesetzbuch offeriert eine Möglichkeit, die "Vorkommnisse" in Hünxe, Hoyerswerda, Eberswalde, Lichtenhagen, Sachsenhausen und und und zu bewerten und auf entsprechende Weise mit den unterschiedlichen Beteiligten zu verfahren - von der Steine und Brandsätze werfenden Avantgarde über die sich vor Ort einfindende und applaudierende Erlebnisgesellschaft bis hin zu Untätigkeit verantwortenden polizeilichen Einsatzleitern.
Entgegen anderslautender Erklärungen findet eine strafrechtliche Würdigung der inzwischen alltäglich gewordenen Ausländerhatz allenfalls begrenzt statt.