Ausgabe September 1992

Dokumente zur Auflösung der CSFR

Vereinbarung über die Auflösung der Tschechoslowakischen Föderativen Republik vom 20. Juni 1992 (Wortlaut)

Die nachstehende Vereinbarung über die Auflösung der CSFR wurde in der Nacht zum 20. Juni in Bratislava von Vaclav Klaus, dem Vorsitzenden der „Demokratischen Bürgerpartei" (ODS), und Vladimir Meciar, dem Vorsitzenden der „Bewegung für eine Demokratische Slowakei" (HZDS), unterzeichnet. Die Parteien des Tschechen Klaus und des Slowaken Meciar waren aus den Wahlen vom 7. Juni in den jeweiligen Landesteilen als Sieger hervorgegangen. Vgl. zur Entwicklung in der CSFR auch den Beitrag von Alena Wagnerová, Die Stunde der Irrationalität („Blätter", 7/1992) sowie im Augustheft den Artikel von Lubomir Brokl über Antinomien tschechoslowakischer Politik seit 1989. D. Red.

Die HZDS und die ODS sind sich ihrer großen historischen Verantwortung angesichts der Situation bewußt, die sich nach den Wahlen von 1992 in der tschechischen Republik und in der slowakischen Republik ergeben hat, und sie haben beschlossen, über den Verfassungsweg eine Lösung zu finden. Um die Kontinuität aller Verfassungsorgane des Bundes und aller seit November 1989 eingeleiteten Prozesse zu gewährleisten, haben sie vereinbart, eine Bundesregierung mit einem Programm zu bilden, das ihrer politischen Übereinkunft entspricht. Sie stellen die Unterschiede ihrer Wahlprogramme und ihrer politischen Ziele in Bezug auf die Staatsstruktur fest. Die ODS betrachtet eine Föderation, die allein völkerrechtlich anerkannt ist, als einzige vernünftige und realisierbare Form für einen gemeinsamen Staat der tschechischen und slowakischen Republik. Die HZDS ist für eine Konföderation, in der beide Staaten völkerrechtlich anerkannt sind. Die ODS betrachtet die Konföderation zweier Völkerrechtssubjekte nach internationalem Recht nicht als gemeinsamen Staat, sondern als Union zweier unabhängiger Staaten. Die ODS zieht der Konföderation zwei unabhängige Staaten vor, das heißt die verfassungsmäßige Trennung des derzeitigen Staates. Beide Parteien betrachten es in der derzeitigen Lage als ihre Aufgabe, mit allen legalen Mitteln den Prozeß zu fördern, der vor dem 30. September 1992 zu einer Vereinbarung zwischen den beiden Nationalräten über die Struktur des Staates führen wird. Wenn zwei Staaten als Subjekte internationalen Rechts geschaffen worden sind, halten ODS und HZDS es für nötig, im Interesse ihrer freundschaftlichen und gutnachbarlichen Beziehungen nach Formen des Zusammenlebens und einem Rahmen für Zusammenarbeit zu suchen, die ihren Traditionen und ihren derzeitigen und künftigen Bedürfnissen entsprechen. Sie schlagen vor, daß im Fall des Verschwindens der Föderation beide Nationalräte Gesetze verabschieden, um die Abgeordneten des Bundesparlamentes in ihrer Mitte aufzunehmen.

Die Prinzipien des Regierungsprogramms des Bundes binden die beiden Subjekte, die sich regelmäßig informieren und auf der Ebene des Bundesparlamentes konsultieren. Ihre jeweiligen Führungen treffen sich je nach Entwicklung der Lage. Diese Vereinbarung betrifft nicht die Beziehungen, die ODS und HZDS mit anderen politischen Parteien haben. ODS und HZDS verpflichten sich, bis zum 31. Juli 1992 eine Vereinbarung über die anderer Zentralorgane des Staates zu schließen. [...]

 

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