Oder: Vom Recht des Volkes auf eine Verfassung
In demokratischen Staaten ist es das Volk, das sich eine Verfassung gibt, in der Theorie wenigstens, und da nicht alle an dieser Arbeit teilnehmen können, wird sie delegiert an eine frei gewählte Versammlung, die in offener und öffentlicher Auseinandersetzung die Interessen der unterschiedlichen Gruppierungen diskutiert und am Ende mehrheitlich den dann für alle verbindlichen Text formuliert. Die jeweils überstimmten Minderheiten, die durchaus die Vernunft und den Fortschritt auf ihrer Seite haben können, werden über ihre Niederlage nicht glücklich sein, sie aber, sofern sie das Prinzip der Demokratie bejahen, hinnehmen vor allem dann, wenn das Ergebnis dem Volke zur Abstimmung vorgelegt wird.
Die vom Volk gebilligte Verfassung
Auf diese Weise ist die Verfassung nicht bloß für das Volk geschrieben, sondern vom Volk gebilligt, als hätte dieses Volk sie nicht allein genommen, sondern auch selbst gegeben, wenn auch auf dem Umwege der Vertretung durch Dritte, die es dazu legitimiert hat, was wiederum voraussetzt, daß das Volk mindestens des Glaubens sein muß, von denen vertreten worden zu sein, die als Verfassungsväter oder Verfassungsmütter bezeichnet werden.