Ausgabe Februar 1993

Dänemark und der Vertrag über die Europäische Union.

Schlußfolgerungen des Vorsitzes (Teil B)

Der Europäische Rat hat daran erinnert, daß der in Maastricht unterzeichnete Vertrag erst dann in Kraft treten kann, wenn alle zwölf Mitgliedstaaten ihn gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert haben; er hat die Bedeutung eines möglichst baldigen Abschlusses des Prozesses entsprechend Artikel R des Vertrags ohne Neuverhandlungen des bestehenden Textes bekräftigt.

Der Europäische Rat hat zur Kenntnis genommen, daß Dänemark den Mitgliedstaaten am 30. Oktober ein Dokument mit dem Titel „Dänemark in Europa" vorgelegt hat, in dem folgende Punkte als besonders wichtig hervorgehoben werden:
- die verteidigungspolitische Dimension,
- die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion,
- die Unionsbürgerschaft,
- die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres,
- Offenheit und Transparenz des Beschlußfassungsprozesses der Gemeinschaft,
- effektive Anwendung des Subsidiaritätsprinzips,
- Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Der Europäische Rat hat sich vor diesem Hintergrund auf folgende Absprachen verständigt, die voll mit dem Vertrag vereinbar sind, den Anliegen Dänemarks Rechnung tragen sollen und daher ausschließlich für Dänemark gelten, nicht aber für andere jetzige oder künftige Mitgliedstaaten:
a) Beschluß zu bestimmten von Dänemark aufgeworfenen Problemen betreffend den Vertrag über die Europäische Union (Anlage 1). Dieser Beschluß wird am Tage des Inkrafttretens des Vertrags über die Europäische Union wirksam.
b) Erklärungen in Anlage 2.

Der Europäische Rat hat außerdem die einseitigen Erklärungen in Anlage 3 zur Kenntnis genommen, die in Verbindung mit der Ratifikation des Vertrags über die Europäische Union durch Dänemark abgegeben werden sollen. [...]

 

--

Leider ist dieser Beitrag in der HTML-Ansicht nur in Auszügen verfügbar. Den gesamten Text finden Sie in der PDF-Datei, die auf dieser Seite zum Download angeboten wird. 

Aktuelle Ausgabe September 2025

In der September-Ausgabe plädiert Lea Ypi für eine Migrationsdebatte im Sinne der Aufklärungsphilosophie. Cinzia Sciuto fordert, der zunehmenden Aushöhlung des Völkerrechts mit einer entschiedenen Verteidigung desselben zu begegnen – und nicht mit Resignation und falschem Realismus. Für Georg Diez markieren die Kriegsverbrechen in Gaza und die fehlenden Reaktionen darauf einen Epochenbruch; sie stünden für nicht weniger als den Verrat des Westens an der Humanität. Herfried Münkler analysiert, wie Kriege historisch endeten und Friedenszeiten begannen und was das mit Blick auf den Ukrainekrieg bedeutet. Simone Schlindwein deckt auf, wie Russland junge Afrikanerinnen mit falschen Versprechen für die Kriegswirtschaft rekrutiert. Warum die grüne Digitalisierung ein Mythos ist und was der KI-Boom den Globalen Süden kostet, erläutern Ingo Dachwitz und Sven Hilbig. Und Eva-Maria Klinkisch sowie Markus Rieger-Ladich zeigen auf, wie Long Covid-Betroffene von der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem systematisch ignoriert werden – und was dagegen zu tun ist. 

Zur Ausgabe Probeabo