Ausgabe April 1994

Vereinbarungen über die Bildung eine Föderation Bosnien-Herzegowina und einer bosnisch-kroatischen Konföderation vom 2.März 1994:

Rahmenvereinbarung für die Föderation (Auszüge)

I. Errichtung

Geleitet von den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören, der Prinzipienerklärung der Internationalen Konferenz über das frühere Jugoslawien auf ihrer Londoner Sitzung sowie den Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum früheren Jugoslawien; und

Basierend auf der Souveränität und territorialen Integrität der Republik Bosnien-Herzegowina bilden die Völker und Bürger von Bosnien und der Herzegowina in der Absicht, volle nationale Gleichheit, demokratische Beziehungen und Menschenrechte und Freiheiten auf höchstem Niveau sicherzustellen, eine Föderation.

Bosnier und Kroaten, als konstituierende Völker (zusammen mit anderen) und Bürger der Republik Bosnien-Herzegowina, verändern in Ausübung ihrer souveränen Rechte die innere Struktur der Gebiete mit bosnischer und kroatischer Bevölkerungsmehrheit in eine Föderation, die aus föderalen Einheiten mit gleichen Rechten und Verantwortlichkeiten zusammengesetzt ist.

Die Entscheidungen über den verfassungsmäßigen Status der Gebiete der Republik Bosnien- Herzegowina mit einer serbischen Bevölkerungsmehrheit sollen im Verlauf der Verhandlungen für eine friedliche Regelung und bei der Internationalen Konferenz über das frühere Jugoslawien getroffen werden. [...]

 

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