Ausgabe April 1994

Vereinbarungen über die Bildung eine Föderation Bosnien-Herzegowina und einer bosnisch-kroatischen Konföderation vom 2.März 1994:

Gemeinsame Erklärung (Wortlaut)

Die Unterzeichner haben der beigefügten Rahmenvereinbarung zur Errichtung einer Föderation in den Gebieten der Republik Bosnien-Herzegowina mit mehrheitlich bosnischer und kroatischer Bevölkerung sowie dem beigefügten Entwurf einer Vorvereinbarung über die Konföderation zwischen der Republik Kroatien und der Föderation zugestimmt. Sie haben ferner vereinbart, ein hochrangiges Übergangskomitee zu bilden, das sofortige und konkrete Schritte in Richtung auf die Bildung der Föderation und der Konföderation unternimmt. Das Komitee wird seine Arbeit am 4.März 1994 in Wien aufnehmen und versuchen, bis zum 15.März 1994 folgendes abzuschließen:

1. Die Verfassung der Föderation;

2. Die Vorvereinbarung der Konföderation zwischen der Republik Kroatien und der geplanten Föderation;

3. Eine Vereinbarung über militärische Arrangements auf dem Gebiet der geplanten Föderation;

4. Übergangsmaßnahmen, um die Errichtung der Konföderation und der Föderation zu beschleunigen, einschließlich, wo möglich, der Schaffung von Regierungsstrukturen wie in der Rahmenvereinbarung umrissen; sowie andere Maßnahmen, die sich als notwendig erwiesen haben.

Kresimir Zubak, Haris Silajdzic, Mate Granic

 

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