Anhang:Partnerschaft für den Frieden - Rahmendokument (Wortlaut)
1. Der Einladung folgend, die die Staats- und Regierungschefs der NATO auf ihrem Treffen am 10./11. Januar 1994 ausgesprochen haben, und entschlossen, ihre politischen und militärischen Bindungen zu vertiefen und weiter zur Stärkung der Sicherheit innerhalb des euroatlantischen Gebiets beizutragen, begründen die Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz und die anderen unterzeichnenden Staaten dieses Dokuments hiermit im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats diese Partnerschaft für den Frieden.
2. Diese Partnerschaft wird als Ausdruck gemeinsamer Überzeugung begründet, daß Stabilität und Sicherheit im euroatlantischen Gebiet nur durch Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln erreicht werden können. Der Schutz und die Förderung der Grundfreiheiten und Menschenrechte und die Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden durch Demokratie sind gemeinsame Werte, die der Partnerschaft zugrunde liegen. Mit der Teilnahme an der Partnerschaft erinnern die Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz und die anderen unterzeichnenden Staaten dieses Dokuments daran, daß sie der Bewahrung demokratischer Gesellschaften, ihrer Freiheit von Zwang und Einschüchterung und der Wahrung der Prinzipien des Völkerrechts verpflichtet sind. Sie bekräftigen, daß sie dafür eintreten, die Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen und die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nach Treu und Glauben zu erfüllen; insbesondere, sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates zu enthalten, bestehende Grenzen zu achten und Streitfälle mit friedlichen Mitteln zu regeln. Sie bekräftigen ebenfalls ihr Bekenntnis zur Schlußakte von Helsinki und mallen nachfolgenden KSZE-Dokumenten sowie zur Erfüllung der Pflichten und Verpflichtungen, die sie im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle eingegangen sind. [...]
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