Ausgabe März 1994

Dokumente zum Konflikt in Bosnien-Herzegowina.

Brief des Außenministers der Russischen Föderation an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 5. Februar 1994 (Wortlaut)

Ich habe Ihren Brief an den Vorsitzenden des Sicherheitsrates vom 28. Januar mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Wir sehen diesen Brief als einen Schritt, die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates zu erfüllen, die fordern, daß Entscheidungen in allen Fragen, die den Einsatz von Luftstreitkräften in und um die Sicherheitszonen in Bosnien und Herzegowina, welche zur Unterstützung von UNPROFOR bei der Ausübung ihres Mandats gedacht sind, in der Entscheidungsgewalt des Sicherheitsrates liegen und Gegenstand der Abstimmung mit dem Generalsekretär sind.

Dieses Problem wurde im Licht Ihres Briefes bei meinem Treffen mit den Kovorsitzenden des Lenkungsausschusses der Genfer Konferenz, Herrn T. Stoltenberg und Lord Owen, diskutiert.

Offen gesagt, allein die Möglichkeit der Anwendung von militärischer Gewalt, um den Flughafen von Tuzla zu öffnen, erfüllt uns mit tiefer Besorgnis.

Ich möchte klar sagen, daß wir zugunsten der Gewährleistung der Sicherheit von UNPROFOR votiert haben und die direkte Unterstützung der friedenserhaltenden Truppen in Bosnien und Herzegowina im Falle eines Angriffs nicht ausschließen. Dennoch sollte klar in Betracht gezogen werden, daß Angriffe, sogar begrenzte, im Rahmen der Unterstützung aus der Luft die schwersten Konsequenzen haben würden. Die Situation an allen Frontlinien in Bosnien und Herzegowina würde erheblich verschlimmert werden, und dies würde aller Wahrscheinlichkeit nach zur Einschränkung humanitärer Hilfe führen und die gesamte Operation der Vereinten Nationen gefährden.

Zieht man die weitreichenden Konsequenzen möglicher Entscheidungen für den Einsatz von Luftstreitkräften in Bosnien und Herzegowina in Betracht, so sind wir weiterhin der Meinung, daß solche Entscheidungen zu treffen das alleinige Vorrecht des Generalsekretärs in Verhandlung mit dem Sicherheitsrat sein sollte. Wir glauben, daß wir in dieser Sache eine klare Übereinstimmung mit Ihnen erreicht haben. [...]

 

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