Beschluß des NATO-Rats vom 9.Februar 1994 (Wortlaut)
Der Rat
1. verleiht seiner Empörung Ausdruck angesichts der blindwütigen Angriffe, die in den vergangenen Tagen erneut die Bevölkerung von Sarajewo getroffen haben;
2. stellt fest, daß die Belagerung Sarajewos andauert und daß folglich die bosnischen Serben die Hauptverantwortung für die hieraus resultierenden tragischen Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung tragen;
3. bekräftigt die Unterstützung der Allianz für eine Verhandlungslösung des Konflikts in Bosnien, der alle Parteien zustimmen können;
4. ruft in Erinnerung, daß die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der Nordatlantischen Allianz am 11. Januar 1994 ihre Bereitschaft bekräftigt haben, in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Allianz vom 2. und 9. August 1993 Schläge aus der Luft durchzuführen, um die Einschnürung von Sarajewo zu verhindern;
5. empfiehlt den Aktionsplan der Europäischen Union vom 22. November 1993, um eine Lösung auf dem Verhandlungsweg sicherzustellen und ist in diesem Zusammenhang sowie in bezug auf die Resolutionen 824, 836 und 844 des VN-Sicherheitsrats der Ansicht, daß die Aufhebung der Belagerung Sarajewos ein Schritt dahin gehend sein könnte, Sarajewo in Übereinstimmung mit diesem Plan unter VN-Verwaltung zu stellen; empfiehlt ebenfalls die laufenden Bemühungen der VN-Unterhändler zur Sicherstellung der Entmilitarisierung Sarajewos; [...]
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