Adenauer wußte es schon: Private Fernsehsender lassen sich besser kontrollieren. Deshalb sollte sein Regierungs- (CDU-)Sprachrohr eine kommerzielle „Deutsche Fernseh-GmbH" sein, aber genau das schließen die gesetzlichen Bestimmungen hierzulande aus, und Adenauers Vorstoß scheiterte damals (1961) vor dem Verfassungsgericht.
Die öffentlich-rechtliche Verfassung des Rundfunkwesens ist einer der wenigen Fälle, in denen nach dem Zweiten Weltkrieg wirklich Erfahrungen aus der Vergangenheit zu Konsequenzen geführt haben. Ebenso alt sind die Versuche der CDU, die - durch Parteipolitik innerhalb der Anstalten sowieso geschwächte - Unabhängigkeit und kritische Öffentlichkeit, für die das System geschaffen worden war, möglichst abzuschaffen. Einer „liberal-marxistischen" Ausrichtung (z. B. des Hamburger Senders) gegenüber wollte schon 1947 die nordrhein-westfälische CDU in Köln eine „christlich-abendländische " Alternative aufbauen - daraus wurde dann 1955 der WDR . . .
1952 versuchte die CDU erneut, durch die Einführung einer Oberaufsicht der Bundesregierung das Rundfunkwesen in den parteipolitischen Griff zu bekommen. Diesem Zentralisierungsversuch wurde ein Konzept des „kooperativen Föderalismus" entgegengesetzt: Das war die Entstehung der ARD.