Ausgabe September 1995

Haiti: Resolution 1007 (1995)

des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Juli 1995 (Wortlaut)

 

Der Sicherheitsrat, unter Hinweis auf die Bestimmungen seiner Resolutionen 841 (1993) vom 16. Juni 1993, 861 (1993) vom 27. August 1993, 862 (1993) vom 31. August 1993, 867 (1993) vom 23.September 1993, 873 (1993) vom 13. Oktober 1993, 875 (1993) vom 16. Oktober 1993, 905 (1994) vom 23. März 1994, 917 (1994) vom 6. Mai 1994, 933 (1994) vom 30. Juni 1994, 940 (1994) vom 31. Juli 1994, 944 (1994) vom 29. September 1994, 948 (1994) vom 15. Oktober 1994, 964 (1994) vom 29. November 1994 und 975 (1995) vom 30. Januar 1995, unter Hinweis auf die Resolutionen der Generalversammlung 46/7 vom 11. Oktober 1991, 46/138 vom 17. Dezember 1991, 47/20 A und B vom 24. November 1992 bzw. 20. April 1993, 47/143 vom 18. Dezember 1992, 48/27 A und B vom 6. Dezember 1993 bzw. 8. Juli 1994, 48/151 vom 20. Dezember 1993, 49/27 A und B vom 5. Dezember 1994 bzw. 12. Juli 1995 und 49/201 vom 23. Dezember 1994, nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs vom 24. Juli 1995 (S/1995/614) über die Tätigkeit der Mission der Vereinten Nationen in Haiti (UNMIH), mit dem Ausdruck seiner Unterstützung für die führende Rolle, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Generalsekretär der Organisation der amerikanischen Staaten nach wie vor bei den Bemühungen spielen, welche die Vereinten Nationen und die Organisation der amerikanischen Staaten unternehmen, um politischen Fortschritt und Stabilität in Haiti zu fördern, sowie mit dem Ausdruck seiner Unterstützung für die Rolle, welche die UNMIH spielt, indem sie die Regierung Haitis bei ihren Bemühungen unterstützt, ein sicheres und stabiles Umfeld aufrechtzuerhalten, wie in Resolution 940 (1994) gefordert, betonend, welche Bedeutung der Abhaltung von freien und fairen Gemeinde-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Haiti als entscheidenden Schritten auf dem Weg zur vollständigen Konsolidierung der Demokratie in Haiti zukommen, mit Genugtuung, daß sich die internationale Gemeinschaft verpflichtet hat, bei der wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Entwicklung Haitis Hilfe und Unterstützung zu gewähren, und in Anerkennung der Bedeutung dieser Hilfe für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds, mit Lob für alle Anstrengungen, die unternommen werden, um eine voll funktionsfähige, ausreichend große und entsprechend strukturierte nationale Polizei aufzubauen, die für die Konsolidierung der Demokratie und die Neubelebung des haitianischen Justizwesens notwendig ist, und feststellend, daß der Zivilpolizeianteil der UNMIH beim Aufbau einer solchen Polizei eine Schlüsselrolle spielt, unter Hervorhebung der Notwendigkeit, die Fortschritte der UNMIH bei der Erfüllung ihres Mandats weiterzuverfolgen,

1. beglückwünscht die UNMIH zu dem Erfolg der Bemühung, die sie gemäß Resolution 940 (1994) unternimmt, um der Regierung Haitis dabei behilflich zu sein, ein sicheres und stabiles Umfeld aufrechtzuerhalten, das internationale Personal und wichtige Einrichtungen zu schützen, die Voraussetzungen für die Abhaltung von Wahlen zu schaffen und berufsmäßige Sicherheitskräfte auszubilden;

2. dankt der UNMIH und der Internationalen Zivilmission (MICIVIH) sowie den Staaten, die zu diesen Missionen beitragen, für ihre Hilfe bei der Abhaltung der Gemeinde- und Parlamentswahlen am 25. Juni 1995 und sieht mit Interesse ihrer weiteren Unterstützung Haitis bei den Vorbereitungen für den Abschluß dieser Wahlen und für die folgenden Präsidentschaftswahlen entgegen;

3. beglückwünscht das Volk von Haiti zu seiner friedlichen Beteiligung an der ersten Runde der Gemeinde- und Parlamentswahlen und fordert die Regierung und die politischen Parteien in Haiti zur Zusammenarbeit auf, damit im Einklang mit der haitianischen Verfassung der geordnete, friedliche, freie und faire Ablauf der letzten Phase der Gemeinde- und Parlamentswahlen und der für Ende dieses Jahres anberaumten Präsidentschaftswahlen gewährleistet ist;

4. verleiht seiner tiefen Besorgnis Ausdruck über die bei der ersten Runde der Gemeinde- und Parlamentswahlen beobachteten Unregelmäßigkeiten und fordert alle Parteien in dem Wahlvorgang nachdrücklich auf, alles zu tun, um sicherzustellen, daß diese Probleme bei künftigen Wahlgängen behoben werden;

5. begrüßt die Anstrengungen, die Präsident Jean-Bertrand Aristide auch weiterhin unternimmt, um eine nationale Aussöhnung herbeizuführen und fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Generalsekretär der Organisation der amerikanischen Staaten auf, den Wahlvorgang in Haiti auch weiterhin in jeder geeigneten Weise zu unterstützen;

6. erklärt erneut, wie wichtig eine voll funktionsfähige, ausreichend große und entsprechend strukturierte Polizei für die Konsolidierung der Demokratie und die Neubelebung des Justizwesens in Haiti ist;

7. stellt fest, daß dem Zivilpolizeianteil der UNMIH beim Aufbau einer solchen Polizei eine Schlüsselrolle zukommt;

8. erinnert an die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, bei der wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Entwicklung Haitis Hilfe und Unterstützung zu gewähren, und betont, wie wichtig dies für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds in Haiti ist;

9. beschließt, im Hinblick auf die Erreichung der in Resolution 940 (1994) festgelegten Ziele das Mandat der UNMIH um einen Zeitraum von sieben Monaten zu verlängern, und erwartet, daß der Auftrag der UNMIH bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein und eine neue, verfassungsmäßig gewählte Regierung unter sicheren und geordneten Bedingungen ihre Amtsgeschäfte aufgenommen haben wird;

10. fordert die Staaten und internationalen Institutionen auf, der Regierung und dem Volk Haitis bei der Konsolidierung der auf dem Weg zu Demokratie und Stabilität erzielten Fortschritte auch weiterhin behilflich zu sein;

11. ersucht den Generalsekretär, den Rat über die bei der Erfüllung des Mandats der UN-MIH erzielten Fortschritte zu unterrichten und ersucht den Generalsekretär zu diesem Zweck außerdem, dem Rat in der Hälfte der Mandatsperiode Bericht zu erstatten;

12. bekundet dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs und den Mitgliedern und Bediensteten der UNMIH und der MICIVIH seine Hochachtung für ihren jeweiligen Beitrag zur Unterstützung des Volkes von Haiti bei seinen Bemühungen um eine starke und dauerhafte Demokratie, eine verfassungsmäßige Ordnung, wirtschaftlichen Wohlstand und nationale Aussöhnung;

13. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befaßt zu bleiben.

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