Ein Ausweg aus dem Dilemma Gewalt ohne Mandat
In der Kosovo-Krise prallen zwei wesentliche Rechtsgüter aufeinander: die Wahrung von Menschenrechten, ja die Verhinderung von Genozid auf der einen und das generelle Gewaltverbot auf der anderen Seite. Daß das Vorgehen der serbischen Polizisten und Soldaten ein militärisches Eingreifen, um der Gewalt ein Ende zu setzen, dann rechtfertigen würde, wenn dafür reale Erfolgsaussichten bestünden, soll hier nicht bestritten werden. Gleichfalls gilt, daß einzig die NATO in der Lage dazu wäre. Freilich ist dieses „wenn“, auch das soll nicht verschwiegen werden, eine sehr starke Bedingung, welche die laufenden NATO-Pläne nicht überzeugend einlösen. Was auf dem Boden anderes geschehen solle, als die UCK zu ermutigen, wieder die Waffen für die Unabhängigkeit aufzunehmen, wenn selektive Luftschläge der NATO die serbische Seite erst einmal (vorübergehend) eingeschüchtert hätten, ist nämlich völlig unklar geblieben. Zum Glück bleibt die Probe aufs Exempel uns vorerst erspart.
Dieses Bedenken einmal beiseite, ist festzuhalten, daß ein vertretbarer Grund für den Gewalteinsatz nur die notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung darstellt, ihn auch tatsächlich durchzuführen.