Ausgabe Dezember 1998

Kosovo: Not kennt kein Gebot?

Eine Aporie der Weltpolitik

1. Die These, ein Eingriff der NATO sei eine „Einmischung in die inneren Angelegenheiten“ entspricht der traditionellen Rechtsposition nach Art. 2,7 UN-Charta (Integrität der Staaten). „Bedrohungen des Friedens“ können demnach nur durch zwischenstaatliche Auseinandersetzungen entstehen. Die Realität hat jedoch längst zu einer veränderten Politik von Staaten und Staatengemeinschaften geführt: Schon die KSZE erkannte die Legitimität von Sanktionspolitik im Falle von Menschenrechtsverletzungen in ihrem Geltungsraum an.

Nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes hat es mehrfach entsprechend Kapitel VII UN-Charta äußere Eingriffe in die „inneren Angelegenheiten“ von Staaten gegeben (Liberia, Somalia). Die Interventionen zur Errichtung von Schutzzonen für die Kurden im Norden (April 1991) und für die Schiiten im Süden des Irak (August 1992) fanden erklärtermaßen gegen den Willen der irakischen Regierung statt. Diese Fälle zeigen, daß unter dem Eindruck von Massakern die traditionelle Rechtsposition dem Schutz der Menschenrechte untergeordnet wurde.

Bei der Beurteilung von humanitären Interventionen mit oder ohne Mandat ist der Fall Irak ebenfalls aufschlußreich: Es gab keine Resolution des Sicherheitsrates, in der formell eine „Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit“ festgestellt wurde.

Dezember 1998

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